Kraftfahrzeug Zulassung wieder
Achtung! Es besteht jetzt für alle Kunden der Zulassungs- und Führerscheinstelle die Möglichkeit, online Termine zu vereinbaren! Zur Buchung eines Termins wählen Sie bitte über die Schaltfläche "Online-Terminvereinbarung" ihren Wunschstandort aus (Führerscheinstelle nur in Stadthagen). Eine telefonische Terminvereinbarung wird nicht angewandt! Es ist jedoch auch weiter möglich, ohne zuvor vereinbarten Termin mit Ihrem jeweiligen Anliegen vorzusprechen. Für die Autohändler ändert sich an dem bisherigen Verfahren nichts. Für die Zulassungsstellen in Stadthagen & Rinteln wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen. Außerdem sind auch weiterhin die Abstands- und Hygienevorschriften zu beachten! |
Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug kann wieder zugelassen werden. Gleichzeitig ist eine Umkennzeichnung auf ein Wunschkennzeichen möglich.
Fachlich freigegeben durch
AG Kommunenredaktion
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Voraussetzungen
Zulassung nur auf die Halterin/den Halter im alten Zulassungsbezirk.
Bei nach dem Kauf vorgenommenen Änderungen am Fahrzeug, die abnahmepflichtig sind (zum Beispiel Alu-Felgen, Spoiler, Standheizung etc.), benötigen Sie für die Zulassung des Kraftfahrzeugs die vorherige Abnahme durch eine amtlich anerkannte sachverständige Person (zum Beispiel TÜV-Gutachterin/TÜV-Gutachter).
Der Antrag auf Wiederzulassung ist durch die Halterin/den Halter oder eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.
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Zulassung nur auf die Halterin/den Halter im alten Zulassungsbezirk