Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Die Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich Gehbehindert) oder "bl" (Blind) sind vom Niedersächsischen Landesamt für Jugend, Soziales und Familie zuerkannt worden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
- den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
- ein aktuelles Lichtbild
Vorläufiger Parkausweis
Für Personen die beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ein Antrag auf die Zuerkennung des Merkzeichens „aG“ (außergewöhnlich Gehbehindert) oder "bl" (Blind) gestellt haben, kann ein vorläufiger Parkausweis, gültig für 3 Monate (nur für die Dauer des Verwaltungsverfahren) und auf das Gebiet der ausstellenden Straßenverkehrsbehörde beschränkt, ausgestellt werden.
Hierfür benötigen Sie
- eine Kopie des ausgefüllten Antrags
- eine Kopie der Eingangsbestätigung das der Antrag beim Landesamt eingegangen ist
- eine Bescheinigung eines Facharztes mit dem Inhalt, dass aus seiner Sicht eine außergewöhnliche Gehbehinderung oder Blindheit vorliegt.
Der vorläufige Parkausweis wird in der Regel sofort erteilt oder zeitnah zugesandt.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
- Antrag auf Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkmal aG) und für Blinde (Merkmal Bl) (§ 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO)
- Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Merkblatt Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union
- Information zur Benutzung des EU-einheitlichen Behindertenparkausweises
- Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO) für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen
- Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie / Phokomelie / vgl. Funktionseinschränkungen sowie für Blinde Menschen