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Vorgesehen zum Löschen - Mietomnibusgenehmigung Erteilung

Antragstellung unter Vorlage des Antragsformulars und der ergänzenden erforderlichen Antragsunterlagen;

Antragsprüfung;

Einleitung des Anhörverfahrens unter Beteiligung IHK, LRÄ insbesondere der unteren Verkehrsbehörden, der Fachverbände, des Amtes für Arbeitsschutz etc

 Erteilung der Genehmigung mittels Bescheid, nach Eintritt der Rechtskraft werden die Genehmigungsurkunden ausgehändigt.

Antragstellende müssen

  1. persönlich zuverlässig;
  2. finanziell leistungsfähig und
  3. fachlich geeignet sein.

Die Bearbeitungsdauer beträgt im Regelfall vier bis sechs Wochen.

  • Vorgesehen zum Löschen - Mietomnibusgenehmigung

Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in deren Bezirk der Unternehmer seinen Sitz oder seine Niederlassung im Sinne des Handelsrechts hat.

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung