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10.06.2021

Ergebnis einer UVP Vorprüfung im Zulassungsverfahren nach § 68 WHG

Bekanntmachung gem. § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die Stadt Stadthagen beantragt die wasserrechtliche Zulassung gem. § 68 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) für den Ausbau bzw. die Sanierung des Straßenseitengrabens der Stockfeldstraße im Einmündungsbereich der Straße Am Georgschacht auf einer Länge von rund 35 m.

Nach § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Ziffer 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG ist für dieses Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Diese überschlägige Prüfung anhand der in der Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterien hat ergeben, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und somit keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben besteht. Eine Plangenehmigung nach § 68 Abs. 2 WHG kann erteilt werden.

Begründung:

Der zu betrachtende 35 m lange Gewässerabschnitt ist wasserwirtschaftlich unbedeutend und weist keine hohe ökologische Wertigkeit auf. Er stellt keinen bedeutenden Standort oder Lebensraum für aquatisch oder semiaquatisch gebundene Tier- und Pflanzenarten dar. Das Vorhaben verursacht offensichtlich keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG.

Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie ist gem. § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Stadthagen, den 07.06.2021
Landkreis Schaumburg
Der Landrat
Im Auftrag

Fritz Klebe