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Unterkunft

Einreisende Personen, die eine Unterkunft bei Verwandten, Freunden oder anderswo in Aussicht haben, können sich direkt dorthin begeben. Wenn sie nicht bei Verwandten oder Bekannten in Niedersachsen wohnen können, werden sie nach dem üblichen Verfahren in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht und dann auf die Kommunen verteilt.

Bürgerinnen und Bürger, die möblierten oder unmöblierten Wohnraum zur Verfügung stellen können, haben die Möglichkeit, der Kreisverwaltung über die Email-Adresse asyl.wohnraum@schaumburg.de einzelne Zimmer oder kleine bzw. mittlere Wohnungen anzubieten. Wohnraumangebote können auch unter den Telefonnummern 05721 - 703 4257 und 05721 - 703 4264 mitgeteilt werden.

Wer geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern eine vorübergehende Bleibe bietet, kann über den Landkreis Schaumburg hinsichtlich der hierfür anfallenden Nebenkosten entlastet werden. Es bietet sich an, eine entsprechende Vereinbarung mit der geflüchteten Person zu schließen. Die Ukrainerin bzw. der Ukrainer kann dann diese Kosten bei seiner Antragstellung auf Leistungen nach dem AsylbLG geltend machen. Eine Auszahlung erfolgt dann direkt an die Unterkunftsgeberin bzw. den Unterkunftsgeber.

Weitere Informationen erteilt das Sozialamt unter der Telefon-Nr. 05721 - 703 4201.