Allgemeine Vorschrift und Förderrichtlinien
Der Kreistag hat am 23.06.2026 die aktuelle Fassung der Allgemeinen Vorschrift zur Festsetzung von Höchsttarifen für alle Fahrgäste gem. Art. 3 Abs. 2, Art. 2 lit. I VO (EG) Nr. 1370/2007 für die Erstattung von tarifbedingten Mindereinahmen im Omnibusverkehr im Gebiet des Landkreises Schaumburg beschlossen.
Sie wurde am 30.10.2026 im Amtsblatt Nr. 10/2026 veröffentlicht.
Eine Förderung aus Regionalisierungsmitteln des Landes ist möglich
- für Investitionen in die Verbesserung und Attraktivitätssteigerung des
- öffentlichen Personennahverkehrs, einschließlich des Neu- und Ausbaus von
- Bushaltestellen,
- zur Förderung der Zusammenarbeit der Aufgabenträger,
- zur Förderung von Tarif- und Verkehrsgemeinschaften sowie Verkehrsverbünden,
- einschließlich des Ausgleichs verbundbedingter Mehrkosten,
- zur Abdeckung von Betriebskostendefiziten im öffentlichen
- Schienenpersonennahverkehr, zur Abdeckung von Betriebskostendefiziten im straßengebundenen öffentlichen
- Personennahverkehr,
- zur Förderung der Vermarktung und zur Verbesserung der Fahrgastinformation,
- zur Durchführung von Verkehrserhebungen,
- für die Entwicklung von flexiblen Bedienformen
- für andere Maßnahmen des Aufgabenträgers, mit denen der straßengebundene
- öffentliche Personennahverkehr verbessert oder erweitert wird.
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Förderrichtlinien ÖPNV220 kB
Bedingungen für die Gewährung von Zuschüssen für den ÖPNV aus Landesmitteln