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Allgemeine Vorschrift und Förderrichtlinien

Der Kreistag hat am 23.06.2026 die aktuelle Fassung der Allgemeinen Vorschrift zur Festsetzung von Höchsttarifen für alle Fahrgäste gem. Art. 3 Abs. 2, Art. 2 lit. I VO (EG) Nr. 1370/2007 für die Erstattung von tarifbedingten Mindereinahmen im Omnibusverkehr im Gebiet des Landkreises Schaumburg beschlossen.

Sie wurde am 30.10.2026 im Amtsblatt Nr. 10/2026 veröffentlicht.

Eine Förderung aus Regionalisierungsmitteln des Landes ist möglich

  • für Investitionen in die Verbesserung und Attraktivitätssteigerung des
  • öffentlichen Personennahverkehrs, einschließlich des Neu- und Ausbaus von
  • Bushaltestellen,
  • zur Förderung der Zusammenarbeit der Aufgabenträger,
  • zur Förderung von Tarif- und Verkehrsgemeinschaften sowie Verkehrsverbünden,
  • einschließlich des Ausgleichs verbundbedingter Mehrkosten,
  • zur Abdeckung von Betriebskostendefiziten im öffentlichen
  • Schienenpersonennahverkehr, zur Abdeckung von Betriebskostendefiziten im straßengebundenen öffentlichen
  • Personennahverkehr,
  • zur Förderung der Vermarktung und zur Verbesserung der Fahrgastinformation,
  • zur Durchführung von Verkehrserhebungen,
  • für die Entwicklung von flexiblen Bedienformen
  • für andere Maßnahmen des Aufgabenträgers, mit denen der straßengebundene
  • öffentliche Personennahverkehr verbessert oder erweitert wird.