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Zuständig für alle Leistungsberechtigten ist das Sozialamt des Landkreises Schaumburg. Hierfür wurde eine eigene „BuT-Stelle“ eingerichtet. Diese ist wie folgt zu erreichen:

Landkreis Schaumburg
Sozialamt – BuT-Stelle
Breslauer Straße 2 – 4
31655 Stadthagen
Tel.: 05721/703-9010 (Buchstaben A bis E, T bis Z)
Tel.: 05721/703-752 (Buchstaben F bis S)

Persönlicher Schulbedarf für Leistungsberechtigte nach dem SGB II wird durch das Jobcenter ohne gesonderten Antrag zu den jeweiligen Stichtagen gewährt. Ansprechpartner bei Fragen wäre das Jobcenter. Leistungsberechtigte nach dem SGB XII bzw. dem AsylbLG erhalten den Schulbedarf ebenfalls antragsfrei mit ihren laufenden Leistungen zu den jeweiligen Stichtagen. Bei Fragen hierzu wäre dann im Sozialamt die leistungsgewährende Stelle zuständig.