Datenschutzhinweise Umfrage zum Integrierten Mobilitätskonzept
Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts ist der
Landkreis Schaumburg
Jahnstraße 20
Kreishaus
31655 Stadthagen
05721 703-0
05721 703-1299
E-Mail schreiben
Sprechzeiten allgemein
Montag bis Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag
08.30 - 12.30 Uhr
Vereinbaren Sie darüber hinaus auch gerne einen individuellen Termin außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten.
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Für Auskünfte zum Thema Datenschutz steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter gerne zur Verfügung:
Datenschutzbeauftragter des Landkreises Schaumburg:
Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Der Landkreis Schaumburg erarbeitet ein Integriertes Mobilitätskonzept. Um die Verkehrsangebote im Landkreis besser auf die Bedarfe abzustimmen, sollen mit dieser Umfrage Informationen zu Mobilitätsbedarfen im Landkreis erhoben werden.
Die Mobilitätsumfrage ist vollständig anonym, so dass keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern Ihrer personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht weitergegeben.
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation
Es findet keine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisationstatt.
Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer
Die erhobenen Daten werden für die Dauer von sechs Monaten gespeichert und gelöscht, sobald der Zweck der Speicherung (Auswertung der Umfrage zum Integrierten Mobilitätskonzept) entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften (z.B. Aufbewahrungsfristen), denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.
Ihre Rechte als „Betroffene/r“
Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu, die Sie gegenüber dem Landkreis Schaumburg geltend machen können:
- Recht auf Auskunft (Art.15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
Außerdem besteht ein Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Die für den Landkreis Schaumburg zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover