Ehrenamtliche Sprachmittler:innen
EHRENAMTLICHER SPRACHMITTLER*INNEN-POOL IM LANDKREIS SCHAUMBURG
VERTRAULICH, ALLPARTEILICH UND KULTURSENSIBEL
Sprache baut Brücken zwischen Menschen, schafft Verständnis und gibt Orientierung – gerade für neuzugewanderte Menschen hier im Landkreis Schaumburg. Wenn Worte fehlen oder nicht richtig verstanden werden, bleiben Anliegen oft ungeklärt und Unsicherheiten bestehen.
Der ehrenamtliche Sprachmittler*innen-Pool setzt genau hier an. Er unterstützt dabei, Verständigung herzustellen, Missverständnisse zu vermeiden und Gespräche auf Augenhöhe zu ermöglichen. Sprache fördert das gegenseitige Verstehen zwischen Ratsuchenden und Beratenden und trägt wesentlich dazu bei, Anliegen klar zu benennen und Lösungen zu finden. So wird nicht nur Kommunikation erleichtert, sondern auch das vertrauensvolle Miteinander gestärkt.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Den Sprachmittler*innen-Pool im Landkreis Schaumbug gibt es seit 2019. Er ist ein Kooperationsprojekt zwischen dem Landkreis Schaumburg, der Integrationsbeauftragten der Städte Stadthagen und Rinteln und dem Kinderschutzbund Rinteln.
Die Sprachmittler*innen des Sprachmittler*innen-Pools sind Personen, die über gute bis sehr gute Deutschkenntnisse verfügen sowie über sehr gute Kenntnisse mindestens einer weiteren Sprache. Es handelt sich nicht um vereidigte Dolmetscher*innen.
Die Sprachmittler*innen werden im Rahmen einer Grundlagenschulung qualifiziert, in der die Basiskompetenzen einer Sprachmittlung erworben bzw. vertieft werden. Themen sind u.a.:
- Grundlagen der Sprachmittlung,
- Methodik der Sprachmittlung,
- Kommunikation und Sprechtraining,
- Ethik und Recht,
- Fachsprachliche Trainings.
Darüber hinaus organisieren die Ansprechpartner*innen im Sprachmittler*innen-Pool regelmäßig Netzwerktreffen für die Sprachmittler*innen, welche zur Qualitätssicherung dienen.
SELBSTVERSTÄNDNIS
Die Sprachmittler*innen arbeiten nach dem Konzept der Allparteilichkeit, d.h. sie verhalten sich neutral gegenüber sämtlichen Gesprächspartner*innen, schützen oder unterstützen keinen Gesprächspartner*in und tragen keine Verantwortung für den Gesprächsablauf oder das -ergebnis. Sie unterliegen zudem der Schweigepflicht, d.h. alle im Einsatz besprochenen Inhalte werden vertraulich behandelt. Sie dolmetschen transparent und verdeutlichen stets ihr Vorgehen im Dolmetschgespräch. Sie dolmetschen vollständig, lassen nichts aus, verändern nichts und fügen nichts hinzu.
EINSATZGEBIET
Im Landkreis Schaumburg, nur in einzelnen Fällen auch für Termine außerhalb des Landkreises Schaumburg.
EINSATZBEREICHE
Kindergärten, Schulen, Behörden wie z. B. Sozialamt, Jugendamt, Jobcenter usw. sowie Beratungsstellen wie z. B. Migrationsberatungsstellen.
WANN SIND EINSÄTZE AUSGESCHLOSSEN?
- Privatpersonen sind nicht berechtigt, den Einsatz von Sprachmittler*innen zu beantragen. Ausgeschlossen sind private Einsätze oder private Vorgänge.
- Ebenfalls ausgeschlossen sind Gespräche mit Rechtsfolgen, beispielsweise bei Rechtsanwält*innen, sowie Sachverhalte, die den Einsatz vereidigter Dolmetschender erfordern.
WAS GIBT ES ZU BEACHTEN?
- Bei der Sprachmittlung trägt die anwesende hauptamtliche Person der jeweiligen Institution die Verantwortung für den Prozess.
- Die Sprachmittler*innen vom ehrenamtlichen Sprachmittler*innen-Pool arbeiten ehrenamtlich und somit wird keine Haftung für die Übersetzungen übernommen (weder durch die Sprachmittler*innen noch durch den Sprachmittler*innen-Pool).
- Die Sprachmittler*innen übernehmen keine Sozialbegleitung.
- Die Sprachmittlung erfolgt lediglich in mündlicher Form.
AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG / HONORAR
Wir bitten die anfragenden Stellen grundsätzlich, die Aufwendung der Sprachmittlung in Form eines Honorars oder einer Aufwandsentschädigung zu übernehmen. Die Aufwandsentschädigung für 1 Stunde beträgt mindestens 12,00 Euro. Dauert der Einsatz länger als eine Stunde, wird im Halbstunden-Takt weiter berechnet. Die Bezahlung wird am besten von der anfragenden Stelle direkt mit der sprachmittelnden Person abgewickelt.
Bei Bedarf kann die Aufwandsentschädigung für den Einsatz der Sprachmittler*innen vom Sprachmittler*innen-Pool übernommen werden.
Fahrtkosten werden zusätzlich berechnet. Diese können im Einzelfall (bei einer Aufwandsentschädigung) von uns übernommen werden.
EINSATZVERMITTLUNG – WIE GEHT DAS?
Wenn Sie über unseren Pool eine Sprachmittler*in anfordern möchten, melden Sie sich bitte per E-Mail sprachmittler@schaumburg.de oder wenden Sie sich an die anderen Kontaktdaten.
Für die Einsatzvermittlung teilen Sie uns bitte:
- die erforderliche Sprache,
- Datum, Uhrzeit und voraussichtliche Dauer,
- das Themenfeld des Gesprächs,
- den genauen Einsatzort,
- einen Kontakt.
Ob eine Sprachmittlung in der gewünschten Sprache organisiert werden kann, hängt von mehreren Faktoren ab (u.a. Sprache, Uhrzeit, Ort etc.). Je mehr Vorlaufzeit wir haben, desto wahrscheinlicher ist es, dass eine Sprachmittlung organisiert werden kann.
DERZEIT VERFÜGBARE SPRACHEN
Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Kreolisch, Kurdisch, Persisch, Farsi, Dari, Paschtu, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Somali, Spanisch, Tigrinya, Türkisch, Ukrainisch, Urdu, Usbekisch.
Die Verfügbarkeit der Sprachen kann variieren.
KOOPERATIONS-PARTNER*INNEN IM SPRACHMITTLER*INNEN-POOL
Jolanta Pupalaigyte-Cerne und Philippe Fahd Moubayed
Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe | Landkreis Schaumburg
Jahnstr. 20, 31655 Stadthagen | Tel: 05721 703-3156/1667 | E-Mail: sprachmittler@schaumburg.de
Albrecht Schäffer
Familienpaten-Projekt Rinteln | Kinderschutzbund Rinteln e.V.
Klosterstr. 18a, 31737 Rinteln | Tel: 05751 - 965 218 | E-Mail: familienpaten-rinteln@gmx.de
Britta Kunze
Integrationsbeauftragte | Stadt Stadthagen
Rathauspassage 1, 31655 Stadthagen | Tel: 05721 782 – 147 | E-Mail: b.kunze@stadthagen.de
Petra Uhe
Integrationsbeauftragte | Stadt Rinteln
Ostertorstraße 2, 31737 Rinteln | Tel.: 05751/403-365 | E-Mail: integration@rinteln.de