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Genesenennachweis / Quarantänebescheid

Der Landkreis stellt keine Genesenennachweise mehr aus.

Ein europäisches Genesenenzertifikat erhalten Sie nach Vorlage des positiven PCR-Testergebnisses in Ihrer Apotheke.

Auch Bescheide/Bescheinigungen über die Dauer der Isolationspflicht erhalten Infizierte ab sofort nicht mehr!

Da das Land Niedersachsen seine Weisung zur Verdienstausfallentschädigung geändert hat, haben Infizierte seit dem 12.04.2022 keinen Anspruch mehr auf Entschädigung.

Infizierte sind im rechtlichen Sinne Erkrankte. Daher wird der Anspruch auf Lohnfortzahlung durch eine von einem Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) begründet. Die Ausstellung einer AUB ist unabhängig davon, ob die infizierte Person Symptome aufweist oder nicht.