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Hinweis der Unteren Wasserbehörde auf das Verfahren zum Wasserschutzgebiet Stiftswald

Information zum Wasserschutzgebiet Stiftswald

Um die öffentliche Trinkwasserversorgung der Stadt Obernkirchen sicherzustellen betreiben die Stadtwerke Schaumburg-Lippe das Wasserwerk Obernkirchen. Dort werden aktuell 2 Brunnen betrieben, wobei die Hauptförderung aus dem Brunnen Stiftswald 2 erfolgt und der Brunnen Stiftswald 3 als Reservebrunnen besteht.

Für das Einzugsgebiet des Wasserwerkes Obernkirchen besteht das Wasserschutzgebiet „Stiftswald und Krainhagen“ aus dem Jahr 1987. Im Zusammenhang mit dem Wasserrechtsverfahren 2016 wurde deutlich, dass aufgrund der Reduzierung der Jahresmengen sowie dem Wegfall des Brunnen Stiftswald 1 und des Stollen Krainhagen das Einzugsgebiet zu groß dimensioniert ist. Aus diesem Grund wurde ein hydrogeologisches Gutachten zur Abgrenzung des Einzugsgebietes der Brunnen Stiftswald 2 und 3 erstellt, auf dessen Grundlage die flächenscharfe Abgrenzung des neuen Wasserschutzgebietes „Stiftswald“ vorgenommen wurde.

Den Verordnungsentwurf und die Karten mit den Grenzen der Schutzzonen finden Sie hier,
den vollständigen Antrag mit dem Gutachten finden Sie hier.

Der Bekanntmachungstext zur öffentlichen Auslegung mit den Fristen zur Abgabe von Anregungen und Bedenken ist unter    
www.schaumburg.de/bekanntmachungen veröffentlicht.