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Nachbarn einer Anlage oder eines Grundstücks müssen Immissionen (Gerüche, Staub, Lärm, Lichtwirkung und Schattenwurf) in gewissen Maßen dulden, wenn sie hiervon nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden.


Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn die offiziellen Grenz- oder Richtwerte der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA-Luft) oder der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA-Lärm) nicht überschritten werden (Hinweise unter Rechtsgrundlagen).


Bei einer angenommenen Überschreitung des ortsüblichen Maßes (z.B. Fabriklärm in Industriestandorten) kann bei der zuständigen Stelle eine Kontrolle veranlasst werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt je nach Zuordnung zu den Wirtschaftstätigkeiten gemäß NACE-Schlüssel

oder

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

         



Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zu grundsätzlichen Immissionsfragen:

Die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) ist wie die TA Lärm und die TA Luft eine technische Verwaltungsvorschrift, die für Vorhaben, die in einem immissionsschutzrechtichen Verfahren zu genehmigen sind, für die Genehmigungsbehörde bindend zur Anwendung vorgeschrieben. Sie soll zu mehr Objektivität bei der Beurteilung und damit zu mehr Akzeptanz in der Bevölkerung führen. Dies ist besonders wichtig für Niedersachsen als Agrarland Nr. 1.
Mit der GIRL kann man beispielsweise die unterschiedlichen Belästigungsgrade einzelner Tierarten etwa bei der Genehmigung neuer Anlagen differenzierter beurteilen. Hierbei geht es insbesondere um die Wirkung von Gerüchen auf die Anwohner im Umfeld von landwirtschaftlichen Betrieben. So werden etwa Rinder oder Schweine anders empfunden als eine Geflügelmast mit industriellen Ausmaßen.