Kompetenzzentrum Schulabsentismus
Herzlich willkommen auf der Seite des Kompetenzzentrum Schulabsentismus!
Niedersachsenweit sind die Zahlen bei Schulpflichtverletzungen in den letzten Jahren beständig gestiegen.
Was bedeutet schulpflichtverletzendes Verhalten?
Schulpflichtverletzendes Verhalten umfasst insbesondere wiederholte Fehlzeiten, unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht oder andere Formen der Schulvermeidung.
Wichtig ist: Schulvermeidung hat einen Grund!
Sie ist häufig Ausdruck von Belastungen, Überforderung, Ängsten, familiären Konflikten oder anderen schwierigen Lebenslagen.
Das Jugendamt mit dem Angebot ReStart: neu anfangen; stark weitermachen! unterstützt dabei, diese Hintergründe zu verstehen und ggf. passende Hilfen einzuleiten.
ReStart: neu anfangen; stark weitermachen!
Gemeinsam den Schulbesuch stabilisieren – Familien frühzeitig unterstützen
Schulpflichtverletzendes Verhalten ist nicht immer nur ein schulisches Problem. Oftmals steht dahinter eine belastende Situation im Leben eines Kindes oder Jugendlichen. Mit ReStart bietet das Jugendamt Schulen ein verlässliches Unterstützungsangebot, um Familien frühzeitig zu erreichen und gemeinsam tragfähige Lösungen für einen regelmäßigen Schulbesuch zu entwickeln.
ReStart richtet sich an Schule / Schulsozialarbeit und ergänzt schulische Maßnahmen durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Schule, Jugendamt und weiteren beteiligten Unterstützungssystemen.
Rechtliche Grundlage
Das Angebot ReStart begründet sich aus den „ergänzenden Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zu Schule und zur Schulpflicht“ (RdErl. d. MK v. 08.12.2025 - 21 - 83100 - VORIS 22410 -). Dort ist in Bezug auf § 63 NSchG (allg. Regelungen zur Schulpflicht) unter Nr. 3.3.2.4 festgeschrieben, dass seitens Schule im Vorfeld der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens im Kontext Schulabsentismus ab dem 01.01.2026 das Jugendamt umgehend zu informieren und in eine pädagogische Lösungssuche mit einzubeziehen ist.
Was ist ReStart?
ReStart ist ein Beratungs- und Unterstützungsangebot des Jugendamtes für Familien von Schülerinnen und Schülern mit schulpflichtverletzendem Verhalten. Es richtet sich an alle Schulformen im Landkreis Schaumburg.
Ziele von ReStart
- Stabilisierung eines regelmäßigen Schulbesuchs
- Klärung zugrunde liegender Belastungsfaktoren
- Entwicklung realistischer nächster Schritte
- Vermittlung in geeignete Hilfsangebote
- Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Familie und Schule
Neue Perspektiven eröffnen: ReStart schafft neue Zugänge zu Schülerinnen, Schülern sowie ihren Familien und unterstützt dabei, festgefahrene Situationen wieder in Bewegung zu bringen.
Wann meldet Schule an ReStart?
Eine Meldung erfolgt, wenn alle schulischen Maßnahmen nicht zu einer ausreichenden Verbesserung des schulpflichtverletzenden Verhaltens geführt haben.
Wichtig: Die Meldung an ReStart erfolgt unmittelbar vor Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
Verfahrensablauf nach der Meldung
1. Einladung der Familie
Die Familie wird zu einem Beratungsgespräch eingeladen
2. Clearingprozess
Gemeinsam werden Belastungen, Ressourcen und Unterstützungsbedarfe geklärt
3. Vermittlung passender Hilfen
Es erfolgt ggf. die Vermittlung in geeignete Unterstützungsangebote mit dem Ziel der Wiederaufnahme eines regelmäßigen Schulbesuchs
4. Reflexionsgespräch
Abschließend findet spätestens nach 30 Tagen ein Reflexionsgespräch mit der Familie statt
Über vereinbarte Handlungsschritte und den Entwicklungsprozess stehen ReStart und Schule in regelmäßigem Austausch. Die Schule meldet abschließend entweder den verlässlichen Schulbesuch oder die Einleitung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens an ReStart zurück.
Unsere Haltung
ReStart unterstützt Familien dabei, gute Lösungen für den Schulalltag zu finden und neue Wege zu entdecken. Gemeinsam schauen wir auf die aktuelle Situation, besprechen Herausforderungen und überlegen, was dem Kind oder Jugendlichen helfen kann, sich in der Schule wieder sicher und wohlzufühlen.
Wir begegnen jedem Menschen mit Respekt, Offenheit und Wertschätzung. Ihre Anliegen werden vertraulich behandelt. Gemeinsam besprechen wir, welche Unterstützung sinnvoll ist und welche nächsten Schritte möglich sind.
Im Mittelpunkt stehen Verständnis, Zusammenarbeit und die Entwicklung realistischer Perspektiven. Die Familien entscheiden, was sie erzählen möchten und welche Hilfe sie annehmen möchten.
Ihr Mehrwert als Schule
Die Beteiligung von ReStart bietet konkrete Unterstützung im schulischen Alltag:
- Entlastung bei komplexen Einzelfällen
- externe Perspektive auf festgefahrene Situationen
- frühzeitige Einbindung des Jugendamtes
- konkrete Handlungsoptionen statt Stillstand
- verlässliche Kooperation und regelmäßiger Austausch
So können schulische Ressourcen gezielter eingesetzt und Familien passender unterstützt werden.
Zusammenarbeit auf Augenhöhe
Die Arbeit von ReStart erfolgt in enger Kooperation mit:
- Schule
- Schulsozialarbeit
- Sorgeberechtigten
- Jugendhilfe
- medizinischen und therapeutischen Angeboten sowie
- weiteren beteiligten Systemen
Gemeinsames Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler wieder nachhaltig an Schule anzubinden.
Meldung an ReStart
Die Meldung erfolgt unkompliziert über den
ReStart: neu anfangen; stark weitermachen!
Ein Angebot des Jugendamtes für eine frühzeitige, kooperative und lösungsorientierte Unterstützung bei schulpflichtverletzendem Verhalten.