Meldeportal zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Die von der sog. einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffenen Einrichtungen sind verpflichtet, das Gesundheitsamt zu benachrichtigen, wenn ihnen die notwendigen Nachweise ihrer Beschäftigten über deren Impf- oder Genesenenstatus nicht vorliegen.
Meldungen haben ausschließlich über das Meldeportal des Landes zu erfolgen.