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Meldeportal zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Die von der sog. einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffenen Einrichtungen sind verpflichtet, das Gesundheitsamt zu benachrichtigen, wenn ihnen die notwendigen Nachweise ihrer Beschäftigten über deren Impf- oder Genesenenstatus nicht vorliegen.

Meldungen haben ausschließlich über das Meldeportal des Landes zu erfolgen.

Allgemeinverfügung

Meldeportal