Elterngeld
Auf Antrag kompensiert das Elterngeld einen Teil des aus der Kindesbetreuung resultierenden Verdienstausfalls. Damit soll Eltern eine finanzielle Grundlage gewährt werden, um eine Unterbrechung bzw. Reduzierung der Erwerbstätigkeit aufgrund eines neugeborenen Kindes zu ermöglichen.
Das Elterngeld orientiert sich an der Höhe des monatlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens, welches der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes erzielt hat. Es beträgt mindestens 300,00 Euro und höchstens 1.800,00 Euro im Monat. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), Sozialhilfe oder Kinderzuschlag wird das Elterngeld als Einkommen angerechnet.
Die Regelbezugsdauer beträgt zwölf Monate. In bestimmten Konstellationen kann sich die Bezugsdauer auf bis zu 32 Monate verlängern.
Antragsformular und weitere Informationen
Mit ElterngeldDigital können Sie den Antrag auch online erstellen und als PDF-Ausdruck bei Ihrer Elterngeldstelle einreichen. Bitte vergessen Sie dabei nicht, den Antrag und ggf. die Erklärung(en) zum Einkommen zu unterschreiben sowie die geforderten Nachweise beizulegen.
Weitere Informationen finden Sie beim Niedersächsichen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Geänderte Sprechzeiten während der Corona - Pandemie
Termine momentan bitte nur nach Vereinbarung!
Anfragen und Terminwünsche richten Sie bitte unter Angabe Ihrer Telefonnummer an elterngeld@schaumburg.de. Wir rufen Sie gerne zurück.
Die zehn häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Elterngeld
Zur Beantwortung Ihrer Fragen bezüglich Ihrer ganz persönlichen Situation wenden Sie sich bitte per E-Mail zwecks Terminabsprache an Ihre Elterngeldstelle ( elterngeld@schaumburg.de, Bürgerinnen und Bürger der Stadt Rinteln: m.weber@rinteln.de ).
1) Wie hoch wird mein Elterngeld ausfallen?
Die Höhe des Elterngeldes ist einkommensabhängig. Je mehr vor der Geburt des Kindes verdient wurde, desto höher fällt das Elterngeld aus. Es werden höchstens 1800 Euro gezahlt.
2) Bis zu welchem Lebensmonat des Kindes kann Elterngeld beantragt werden?
Es muss spätestens im 15. Lebensmonat beantragt werden, um einen Restanspruch auf Elterngeld zu wahren.
3) Auf wie viele Monate Elterngeld habe ich Anspruch?
Auf mindestens zwei und höchstens zwölf Basiselterngeldmonate.
Sie können aus einem Basiselterngeldmonat zwei Elterngeld-Plus-Monate machen, um den Auszahlungszeitraum zu verlängern. Das Elterngeld Plus ist halb so hoch wie das Basiselterngeld.
4) Ab wann kann der Antrag auf Elterngeld gestellt werden?
Der Elterngeldantrag kann frühestens ab Geburt des Kindes eingereicht werden.
5) Wie lange habe ich Zeit, den Elterngeldantrag einzureichen?
Der Elterngeldantrag muss spätestens drei Monate nach der Geburt des Kindes bei der Elterngeldstelle eingehen.
6) Darf ich während des Elterngeldbezugs arbeiten?
Während des Elterngeldbezugs darf bis zu 30 Wochenstunden gearbeitet werden, um noch einen Anspruch auf Elterngeld zu haben; allerdings unter Anrechnung des Verdienstes (Kürzung des Elterngeldes).
7) Wie berechnet sich das Elterngeld für das zweite Kind?
Generell bei Erwerbstätigen aufgrund der laufend steuerpflichtigen Einkünfte aus den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt; bei Müttern vor Beginn des Monats, in dem die Mutterschutzfrist begann.
8) Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Siehe Merkblatt zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
(Möglichkeit zum Herunterladen auf dieser Seite)
9) Muss ich gearbeitet haben, um Elterngeld beanspruchen zu können?
Nein. Wenn Sie nicht gearbeitet haben, besteht ein Anspruch auf den Mindestbetrag von 300 Euro je Monat für ein Jahr bzw. 150 Euro für zwei Jahre.
10) Wie lange haben Alleinerziehende Anspruch auf Elterngeld?
Wenn vor der Geburt des Kindes gearbeitet wurde, besteht Anspruch auf bis zu 14 Monate Basiselterngeld.