Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Anzeige
Wassergefährdende Stoffe können die Beschaffenheit des Grund- und Oberflächenwassers nachteilig verändern. Dies kann zu einer Beeinträchtigung der Umwelt; insbesondere unseres Trinkwassers führen.
Daher wurden gesetzliche Regelungen für folgende Bereiche getroffen, um mit angemessenen Sicherheitsvorkehrungen den Schutz der Gewässer und des Grundwassers zu gewährleisten. Dazu zählen u. a.:
- Öffentliche Tankstellen
- Heizöltankanlagen
- Gewerbliche und landwirtschaftliche Eigenverbrauchstankstellen
- Pflanzenschutz- und Düngemittellager
- Jauche, Gülle und Silagesickersaft (JGS) - Anlagen
Der Einbau, die Aufstellung, der Betrieb und ggf. die Stilllegung von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen bedarf in den meisten Fällen einer Anzeige und ist z.T. nach Bau- oder Wasserrecht genehmigungspflichtig