Zulassungsbescheinigung Meldung - wegen Verlust
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und II werden von der Zulassungsbehörde Ersatzunterlagen erstellt. Bei Verdacht auf Diebstahl sollten Sie unbedingt die Polizei einschalten!
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- gültiger Bericht der Hauptuntersuchung (HU)
- gültige Ausweispapiere der Fahrzeughalterin/ des Fahrzeughalters (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, die nicht älter als 3 Monate ist
- Unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht des Halters kann auch eine andere Person die Ersatzausstellung beantragen. Die Vollmacht muss sich erstrecken auf die Beantragung einer Ersatz ZB I und die Entgegennahme der ZBI.
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültige Ausweispapiere der Fahrzeughalterin/ des Fahrzeughalters (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, die nicht älter als 3 Monate ist
- Die Zulassungsbescheinigung II/ der Fahrzeugbrief wird vom Kraftfahrtbundesamt aufgeboten und im Verkehrsblatt veröffentlicht. Erst nach Abschluss des Aufbietungsverfahrens kann die neue Zulassungsbescheinigung II ausgestellt und ausgehändigt bzw. eine Umschreibung auf einen neuen Halter vorgenommen werden.
bei Firmen zusätzlich
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister mit der aktuellen Firmenadresse
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht bei Erledigung durch Dritte.
Handelt es sich um einen Diebstahl, ist der Polizei eine Bescheinigung über die Anzeigenerstattung vorzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr entstehen für die Erstellung der Ersatzdokumente eine Gebühr ab 12,10 Euro, für die Versicherung an Eides statt in Höhe von 30,70 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ausstellung und Aushändigung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgt nach Ablauf der Aufbietungsfrist, in der Regel ca. 2 Wochen nach Antragstellung.
Formulare
- Verlusterklärung über die Zulassungsbescheinigung bzw. vorderes oder hinteres Kennzeichen
AG Kommunenredaktion