Bauaufsicht
Die zuständige Stelle – Bauordnungsamt - überwacht im Auftrag des Gesetzgebers die Einhaltung des öffentlichen Baurechts. Dem Bauordnungsamt eingegliedert sind die eigentliche Baugenehmigungsbehörde mit der Bautechnik und Bauverwaltung, sowie die Denkmalschutzbehörde, die Immissionsschutzbehörde und die Wohnungsbauförderstelle.
Daraus ergeben sich folgende Aufgaben nach ortsbezogener Zuständigkeit:
- Prüfen von Bauanträgen und Erteilen von Baugenehmigungen /Teilbaugenehmigungen/Verlängerung der Geltungsdauer
- Prüfen von Bauvoranfragen und Erteilen von Bauvorbescheiden
- Prüfen von Sonderbauten
- Prüfung von bautechnischen Nachweisen (Standsicherheit, Brandschutz)
- Prüfen der Rettungswege
- Prüfen und Zulassen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
- Entgegennahme von Baubeginn-Anzeigen
- Bauüberwachung, Baukontrollen, Bauabnahmen
- Mitwirken bei der Brandschau
- baurechtliche Beratung, insbesondere bei verfahrensfreien Baumaßnahmen, in Mitteilungsverfahren und Grundstücksteilungen
- Entgegennahme und Prüfung von Abbruchanzeigen
- Führen des Baulastenverzeichnisses und Eintragen der Baulasten
- Gewährung von Akteneinsicht und Auskünfte mit Auszügen aus Archivakten
- Entgegennahme / Übernahme von Unterlagen zu Mitteilungsverfahren nach § 62 Abs. 3 NBauO von den Gemeinden
- ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
- Bearbeiten von Widersprüchen
Weitere Informationen erhalten Sie unter den nachfolgenden Leistungsbereichen mit sachbezogener Zuständigkeit: