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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Anzeige

Wassergefährdende Stoffe können die Beschaffenheit des Grund- und Oberflächenwassers nachteilig verändern. Dies kann zu einer Beeinträchtigung der Umwelt; insbesondere unseres Trinkwassers führen.

Daher wurden gesetzliche Regelungen für folgende Bereiche getroffen, um mit angemessenen Sicherheitsvorkehrungen den Schutz der Gewässer und des Grundwassers zu gewährleisten. Dazu zählen u. a.:

  • Öffentliche Tankstellen
  • Heizöltankanlagen
  • Gewerbliche und landwirtschaftliche Eigenverbrauchstankstellen
  • Pflanzenschutz- und Düngemittellager
  • Jauche, Gülle und Silagesickersaft (JGS) - Anlagen

    Der Einbau, die Aufstellung, der Betrieb und ggf. die Stilllegung von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen bedarf in den meisten Fällen einer Anzeige und ist z.T. nach Bau- oder Wasserrecht genehmigungspflichtig

Rechtsgrundlage