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EU-Förderung

Fördermittelinformation und -Beratung (GRW, pro-Invest, etc.)

Heutzutage gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten und -programmen, wobei sich die Förderkriterien im Einzelnen teilweise sehr unterscheiden. Es gibt EU-weite Förderprogramme, Förderprogramme des Bundes sowie des Landes Niedersachsen und auch regionale Förderprogramme. Dabei wandelt sich die Förderlandschaft ständig. Fördermittel sollen in der Regel bestimmte politische und wirtschaftliche Ziele verfolgen. Es handelt sich nicht um finanzielle Geschenke, sondern es sind vorgegebene Kriterien zu erfüllen und einen Rechtsanspruch auf Fördermittel gibt es nicht.

Um öffentliche Fördermittel zu erhalten, ist festzustellen, ob die Richtlinien für den Einzelfall zutreffen. Die Wirtschaftsförderung des Landkreises recherchiert für Sie und berät Sie gerne zu öffentlichen Förderungen. Darüber hinaus gibt es von der Wirtschaftsförderung regelmäßig gemeinsam mit der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) einen NBank-Beratungssprechtag im Landkreis. Hier können sich Unternehmer/Innen und Gründer/Innen über die Fördermöglichkeiten der NBank informieren. Über den nächsten Beratungssprechtag informiert Sie der Veranstaltungskalender. Alternativ fragen Sie bei Ihrer Wirtschaftsförderung nach, wann der nächste NBank-Beratungssprechtag stattfindet und melden Sie sich an.

Der Landkreis Schaumburg ist bei der einzelbetrieblichen Investitionsförderung (GRW) ein Fördergebiet mit attraktiven Fördersätzen. Hier begleitet die Wirtschaftsförderung das Antragsverfahren bei der NBank. Ferner ist der Landkreis fachkundige Stelle für den MikroSTARTer. Und mit dem Förderprogramm pro-Invest hat der Landkreis sogar ein eigenes Investitionsförderprogramm.

Bei dem Förderprogramm pro-Invest werden Betriebserweiterungen, Errichtungen neuer Niederlassungen oder auch Betriebsstättengründungen in Form eines Investitionszuschusses gefördert, wenn mindestens ein Arbeitsplatz neu geschaffen wird. Dieser Investitionszuschuss kann bis zu 15% der förderfähigen Investitionskosten, maximal 50.000 Euro, betragen. Neben den genannten investiven Maßnahmen können auch Beratungsleistungen gefördert werden, wenn Prozesse optimiert werden und die Innovationskraft des Unternehmens gestärkt wird. Bei diesen sogenannten nicht-investiven Maßnahmen beträgt der Investitionszuschuss bis zu 50% der förderfähigen Kosten. Die Höchstfördersumme liegt hier bei 5.000 Euro. Weitere Informationen können Sie der pro-Invest Richtlinie entnehmen und in einem persönlichen einem Beratungsgespräch mit der Wirtschaftsförderung erfahren.

Beachten Sie, im Fördermittelgeschäft ist es wichtig, dass der Förderantrag vor Beginn der Investition gestellt wird. Sprechen Sie die Wirtschaftsförderung bitte rechtzeitig auf die Möglichkeiten an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Weitere Informationen über mögliche Förderprogramme bietet die Förderdatenbank der Bundesregierung. Hier findet sich ein umfassender und aktueller Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Speziell für Niedersachsen unterstützt die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Darüber hinaus bietet die KfW als nationale Förderbank viele Informationen.

Wenn Sie zur Verwirklichung eines privaten oder gewerblichen Vorhabens EU-Fördermittel in Anspruch nehmen möchten, erhalten Sie in der Leistung zur Förderung der Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (Wirtschaftsförderung) weitere Informationen.