Was gilt im Siedlungbereich
Bei der Fällung von Bäumen im Siedlungsbereich (Innenbereich) beginnt die Prüfschwelle bei einem Stammumfang ab 1,20 m Höhe oder - losgelöst von der Größe - bei Baumgruppen (ab 2 Bäumen). Nadelbäume unterliegen einer höheren Toleranz als Laubbäume.
Bei der Frage, ob es sich um einen erheblichen Eingriff und damit um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben handelt, wird eine Einschtzung im Einzelfall erforderlich. Diese ist abhängig von der Funktion des zu fällenden Gehölzes für Natur und Landschaft. Kriterien zur Prüfung sind dabei die Art des Gehölzes, sein Alter und dessen Standort.