Was ist an sonstigen Vorschriften zu beachten
Zu beachten ist zudem, dass bei jeglichen Beseitigungen von Gehölzen die Vorschriften des Artenschutzes, sowie die zeitlichen Einschränkungen zur Beseititgung von Hecken und Gehölzen (01.März bis 30.September) zu berücksichtigen sind. Sollten sich Höhlen oder Nester in dem betroffenen Gehölz befinden, muss vorab das weitere Vorgehen mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden.
Die Gemeinden Lauenau, Haste, Auetal, Wölpinghausen, Bad Eilsen und Messenkamp haben für ihren innerörtlichen Bereich eine eigene Baumschutzsatzung erlassen und sind für die Durchsetzung der Regelung selbst zuständig.
Bei weitergehenden Fragen zu den Baumschutzsatzungen, wenden Sie sich bitte an die jeweils für Sie zuständige Gemeinde.