Wie weise ich nach, dass ich zur berechtigten Gruppe gehöre?
Sollten Sie aufgrund Ihres Alters zur berechtigten Gruppe gehören, reicht die Angabe Ihres Geburtsdatums.
Sollten Sie sich aus anderen Gründen für eine Impfung anmelden wollen, erfahren Sie bei der Hotline des Landes oder der Onlineanmeldung im Impfportal, welche Unterlagen Sie benötigen.
Im Falle des Vorliegens einer medizinischen Indikation brauchen Sie die Bescheinigung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes oder Ihrer Krankenversicherung, die das Vorliegen einer Diagnose der in der Corona-Impfverordnung des Bundes genannten Erkrankung bestätigt.
Sollten Sie aus beruflichen Gründen zu der derzeit zu impfenden Gruppe gehören, benötigen Sie die Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über das Vorliegen der Voraussetzung nach der Corona-Impfverordnung des Bundes.
Als Angehörige von Schwangeren benötigen Sie die Bescheinigung der Ärztin beziehungsweise des Arztes über das Bestehen einer Schwangerschaft oder eine Kopie des Mutterpasses sowie ein Schreiben der Schwangeren, in welchem diese erklärt, dass Sie eine Kontaktperson sind. Es können maximal zwei Personen benannt werden. Hierzu verwenden Sie bitte diesen Vordruck.
Als Kontaktpersonen einer Person, die zu Hause gepflegt wird und die unter § 2 Absatz 1 Nummer 1 oder nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 beziehungsweise 2 der Coronavirus-Impfverordnung fällt, benötigen Sie einen Nachweis über die Pflegebedürftigkeit/Pflegegrad der zu pflegenden Person. Daneben ist eine schriftliche Bestätigung dieser erforderlich. Es können maximal zwei Personen benannt werden. Als Nachweis verwenden Sie bitte diesen Vordruck.