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Gefördert werden können:

  • Veranstaltungen für Kinder- und Jugendliche, die unter pädagogischer Anleitung und Aufsicht haupt- oder ehrenamtlicher Mitarbeiter und Mitar-beiterinnen durchgeführt werden. Maßnahmen von Kindergartengruppen und Grundschulklassen in kreiseigenen Einrichtungen werden gleichge-stellt.

Unterlagen: