Gefördert werden können:
- Veranstaltungen für Kinder- und Jugendliche, die unter pädagogischer Anleitung und Aufsicht haupt- oder ehrenamtlicher Mitarbeiter und Mitar-beiterinnen durchgeführt werden. Maßnahmen von Kindergartengruppen und Grundschulklassen in kreiseigenen Einrichtungen werden gleichge-stellt.
Unterlagen: