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Unterstützungs- und Förderangebote

Finanzielle Unterstützung bei der Ausbildungssuche

Bei der Ausbildungssuche

Die Ausbildungssuche kann teuer werden, so dass diese Kosten häufig den Geldbeutel von Jugendlichen erheblich belasten können.

Aber - es gibt Hilfe!

Nicht nur Arbeitslose, sondern auch Ausbildungssuchende, können eine Förderung aus dem sogenannten Vermittlungsbudget erhalten. Dies beeinhaltet zum Beispiel Kosten für die Erstellung und den Versand von Bewerbungsunterlagen, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen, Kosten für notwendige Unterweisungen/Atteste (zum Beispiel Gesundheitszeugnis).

Über die Agentur für Arbeit kann die Anbahnung oder Aufnahme einer Ausbildung aus dem Vermittlungsbudget nur dann gefördert werden, wenn es sich um eine betriebliche, versicherungspflichtige Ausbildung handelt. Für Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch II, also diejenigen, die vom JobCenter Schaumburg betreut werden, ist auch die Förderung der Aufnahme einer schulischen Ausbildung möglich.

Über die Möglichkeiten einer Förderung kannst du dich bei der örtlichen Agentur für Arbeit: Stadthagen / Rinteln bzw. dem JobCenter Schaumburg informieren. Ebenfalls sind dort die dafür notwendigen Anträge nach vorangegangener Beratung erhältlich. Sie stehen nicht im Internet zur Verfügung.

Wichtig! Die Anträge müssen immer vor der Entstehung der Kosten (also zum Beispiel vor dem Vorstellungsgespräch) beantragt werden! Anderenfalls wird die Förderung abgelehnt.


Während der Ausbildung

Du hast noch keinen Ausbildungsplatz und befindest dich in der Berufsvorbereitung?

Die Agentur für Arbeit bietet grundsätzlich die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme an, welche auch finanziell unterstützt wird. Nähere Informationen dazu erhältst du hier oder im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit.

Du wirst eine betriebliche Ausbildung beginnen oder aber bist bereits dabei und das Geld ist knapp?

Auch dafür gibt es im Rahmen der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) finanzielle Unterstützung. In jedem Fall solltest du unverzüglich nach Unterschrift unter dem Ausbildungsvertrag einen Antrag auf BAB bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen. Nähere Informationen findest du auch hier.

Du planst eine schulische Ausbildung?

Dann lass dich beraten, ob du ggf. einen BaföG-Anspruch hast:

Sozialamt des Landkreises Schaumburg

Förderprogramme der EU, des Bundes, der Länder, Stiftungen und Initiativen

Aktion Mensch
Mit dem Titel "Noch viel mehr vor" werden seit dem 7. April 2014 wieder Projekte bis zu 5000 Euro gefördert.
Grundlage dafür sind weiterhin die Richtlinien und Förderbestimmungen der Aktion Mensch.
Die Projekte sollen die Persönlichkeit der jungen Menschen stärken bzw. ihre Teilhabechancen verbessern.

Wettbewerb - «Aktiv für Demokratie und Toleranz«
Das von der Bundesregierung gegründete „Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt“ (BfDT) sucht mit dem Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ erfolgreiche zivilgesellschaftliche Aktivitäten für eine lebendige und demokratische Gesellschaft.

Deichmann Förderpreis für Integration
Es werden Projekte für benachteilige Jugendliche, das heißt mit Lernschwächen, ohne Schulausbildung, Behinderte, sozial Benachteiligte oder auch ausländische junge Menschen mit Integrationsschwierigkeiten, gefördert.

Deutsches Schülerstipendium
Mit Unterstützung der Continental AG schreibt die Roland Berger Stiftung das Deutsche Schülerstipendium nun auch in Niedersachsen aus. Es werden 20 Plätze in Hannover und der Region Hannover vergeben. Mit dem Programm unterstützt die Stiftung seit 2009 begabte Kinder und Jugendliche mit schwierigen Startbedingungen auf ihrem Bildungsweg. Bundesweit werden derzeit 640 Schülerinnen und Schüler gefördert. Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen ab der 1. Klasse Grundschule bis zum Alter von 16 Jahren.

Förderpreis Helfende Hand
Die „Helfende Hand“ ist ein Förderpreis, den der Bundesminister des Innern jährlich verleiht. Vollständig ausgeschrieben heißt die Auszeichnung: „Helfende Hand – Preis des Bundesministeriums des Innern zur Förderung des Ehrenamtes im Bevölkerungsschutz“. Sie würdigt Ideen und Konzepte, die Menschen für ein Ehrenamt im Bevölkerungsschutz begeistern. Zudem belohnt der Preis Unternehmen, die den freiwilligen Einsatz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorbildlich unterstützen.

KAUSA Medienpreis
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zeichnet unter dem Motto "Macht sie sichtbar! Bildungswege von Migrantinnen und Migranten" Medienbeiträge junger Journalist/innen aus, die differenziert und ausgewogen über Integration und Bildung berichten. Sowohl Text, Audio-, Video- als auch Multimediabeiträge sind gefragt. Die Preise mit einer Gesamtdotierung von 30.000 Euro werden an bis zu zwölf NachwuchsjournalistInnen verliehen.
Der KAUSA-Medienpreis wurde 2010 vom BMBF ins Leben gerufen. Der Wettbewerb wird von KAUSA, der Koordinierungsstelle Ausbildung und Migration, umgesetzt. KAUSA ist Teil des Ausbildungsstrukturprogramms JOBSTARTER beim Bundesinstitut für Berufsbildung, das aus Mitteln des BMBF und dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert wird. 

Modellprogramm “JUGEND STÄRKEN im Quartier“
"JUGEND STÄRKEN im Quartier" - ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) - kombiniert sozialpädagogische Unterstützungsangebote, die passgenau entsprechend der Bedarfslage der jungen Menschen ausgestaltet werden können. Es werden Projekte gefördert, die zur Aufwertung des unmittelbaren Wohnumfeldes und zur Aktivierung der jungen Menschen beitragen. So sollen nicht nur die Perspektiven der jungen Menschen gestärkt werden, sondern auch die Nachbarschaften vor Ort. Das Modellvorhaben wird in benachteiligten Stadtteilen und Regionen an ausgewählten Standorten deutschlandweit umgesetzt. 

Finanzielle Fördermöglichkeiten

Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in. Wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereitet, erhält Beiträge zum Lebensunterhalt anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen.

BAföG
Schülerinnnen und Schüler bestimmter Schulformen sowie Studentinnen und Studenten können unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Förderung ihrer schulischen Ausbildung erhalten. Informationen rund um eine Bundesausbildungsförderung (BAföG) sind auf der BAföG-Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung einzusehen. Beratung zu Fragen des BaföG-Anspruchs bei Ausbildung und Schule erhalten Sie im Sozialamt der Kreisverwaltung.


Bildungskredit
Das Bil­dungs­kre­dit­pro­gramm der Bun­des­re­gie­rung fördert Schü­ler/-in­nen und Stu­die­ren­de in fort­ge­schrit­te­nen Aus­bil­dungs­pha­sen durch ei­nen ein­fa­chen und zins­güns­ti­gen Kre­dit. Die­ser Kre­dit ist fle­xi­bel und kann auf die in­di­vi­du­el­len Be­dürf­nis­se der Kre­dit­neh­me­rin­nen und -neh­mer an­ge­passt wer­den. Im Ge­gen­satz zur Aus­bil­dungs­för­de­rung nach dem BAföG wird der Bil­dungs­kre­dit un­ab­hän­gig vom ei­ge­nen Ein­kom­men und Ver­mö­gen so­wie dem der El­tern, der Ehe­gat­tin bzw. des Ehe­gat­ten oder der Le­ben­s­part­ne­rin bzw. dem Le­ben­s­part­ner (im Sin­ne ei­ner ein­ge­tra­ge­nen Le­ben­s­part­ner­schaft nach dem Le­ben­s­part­ner­schafts­ge­setz - LPartG ) ge­währt. Es können auch Zweit- und Fol­ge­aus­bil­dun­gen gefördert werden. Die maximale Förderhöchstgrenze beträgt 7.200 Euro. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Weiterführende Informationen können Sie auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes als zuständige Bewilligungsbehörde einsehen.


Deutschlandstipendium
Eine weitere Fördermöglichkeit vom Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet das einkommensunabhängige Deutschlandstipendium. Das Deutschlandstipendium fördert seit dem Sommersemester 2011 mit 300 Euro monatlich Studierende sowie Studienanfängerinnen und Studienanfänger, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten das einkommensunabhängige Fördergeld von monatlich 300 Euro (zusätzlich zu BAföG-Leistungen) für mindestens zwei Semester und höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit, damit sie sich erfolgreich auf ihre Hochschulausbildung konzentrieren können.

Deutsches Schülerstipendium
Mit Unterstützung der Continental AG schreibt die Roland Berger Stiftung das Deutsche Schülerstipendium in Niedersachsen aus. Mit dem Programm unterstützt die Stiftung seit 2009 begabte Kinder und Jugendliche mit schwierigen Startbedingungen auf ihrem Bildungsweg und setzt sich für mehr Bildungsgerechtigkeit ein. Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen ab der 1. Klasse Grundschule bis zum Alter von 16 Jahren.

KfW-Studienkredit
Einen Antrag kann jede/jeder Vollzeitstudierende einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule zwischen 18 und 30 Jahren (bei Förderungsbeginn) stellen. Die Kreditnehmerin/ der Kreditnehmer kann eine monatliche Auszahlung von 100 Euro bis 650 Euro für maximal zehn Semester erhalten. Der KfW-Studienkredit wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern vergeben.

Aufstiegs-BAföG
Eine wichtige Fördermöglichkeit stellt das Aufstiegs-BaföG dar. Mit dem sogenannten Aufstiegs-BAföG werden Fortbildungsmaßnahmen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gefördert, die einen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsabschluss voraussetzen oder als Fortbildung nach den Weiterbildungsrichtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft erfolgen. Neben dem klassischen Meister zählen unter anderem auch staatlich geprüfte Techniker und Betriebswirte, IHK-Fachwirte oder Fachkrankenpfleger dazu.

MyStipendium
MyStipendium zeigt schnell, einfach und kostenlos, welche Stipendien zum eigenen Profil passen. Die Seite hat als eine der größten Stipendienplattformen zahlreiche nationale Auszeichnungen erhalten, unter anderem "Ausgewählter Ort" in Deutschland - Land der Ideen Wettbewerb, "Hochschulperle des Jahres" durch den Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und Gewinner der "Google Impact Challenge 2016". Sie finden dort Informationen über diverse Stipendien (nicht nur für Hochbegabte und Engagierte).

Weiterbildungsstipendium - eine Förderung für Berufseinsteiger/innen
Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung (auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes - BBiG, der Handwerksordnung - HwO oder eines bundesgesetzlich geregelten Fachberufes im Gesundheitswesen). Es wird durch die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung - Gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB) im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an besonders herausragende Auszubildende vergeben.

Bei der Aufnahme in das Programm müssen die Bewerber/innen grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden. Außerdem müssen Bewerber/innen Ihre Qualifizierung nachweisen. Weiterführende Informationen (insbeosondere zu den Bewerbungsfristen) finden Sie bei folgenden Einrichtungen:


Finanzielle Unterstützung im Zusammenhang mit Ausbildung

Nähere Informationen finden Sie unter dem Abschnitt zum Thema Finanzielle Unterstützung bei der Ausbildungssuche.

Besondere Förderangebote

Die Volkshochschule Schaumburg bietet Lernförderung im Rahmen des sogenannten Bildungspaketes als Dienstleistung für den Landkreis Schaumburg (gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 SGB II bzw. §34a Abs. 2 Satz 1 SGB XII) an.

Dies Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler aller Schulformen, die leistungsberechtigt im Sinne des Bildungspaketes sind und bei denen das Erreichen der schulrechtlichen Ziele gefährdet scheint.
Mit einer Bestätigung der Schule, aus der hervorgehen muss, dass die Versetzung oder der Schulabschluss gefährdet ist und einer Kopie des entsprechenden Leistungsbescheides kann ein Antrag auf Lernförderung bei der VHS Schaumburg gestellt werden, der von uns direkt an das Sozialamt weitergeleitet wird.
Vor der Aufnahme der Lernförderung ist eine Beratung zwingend notwendig.

Nähere Informationen erteilt die Volkshochschule, Frau Bernadette Unger-Knippschild, Telefon 05751 8902-14.