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Finanzielle Förderungen

Zuschüsse für Anbieter*innen von Freizeitmaßnahmen

Der Landkreis Schaumburg ist als Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 12 SGB VIII im Rahmen seiner Zuständigkeit verpflichtet, überörtliche Angebote und Maßnahmen der Kinder und Jugendarbeit auf Anfrage fachlich zu begleiten und finanziell zu unterstützen. Hierzu zählen neben den Veranstaltungen von Kreisverbänden ebenso Maßnahmen von Vereinen und Verbänden mit gemeindeübergreifendem Charakter.

Folgende Maßnahmen können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bezuschusst werden:

  • Bildungs- und Schulungsveranstaltungen
  • internationale Begegnungen (z.B. Schüler*innenaustausch)
  • überörtliche Ferien-u. Wochenendfreizeiten
  • Jugendleiter*innen-Ausbildungen (Juleica), Fort- und Weiterbildungen (Juleica)
  • Angebote der offenen Jugendarbeit
  • qualifizierte Maßnahmen zur Jungen- und Mädchenarbeit
  • Übernachtungskosten im Kreisgebiet
  • Übernahme von Teilnehmendenbeiträgen

Zuschüsse für Familien

Die Teilnahme an Freizeiten, Ferienmaßnahmen und internationalen Begegnungen (z.B. Schüler*innenaustausch) kann unter bestimmten Voraussetzungen, abhängig von den Einkommensverhältnissen, bezuschusst werden. Entsprechende Anträge sind vor der Freizeit zu stellen. Bitte setzen Sie sich in diesem Falle im Vorfeld telefonisch mit uns in Verbindung!