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Amt für Schulen, Sport und Kultur

Willkommen im Amt für Schulen, Sport und Kultur.

Der Landkreis Schaumburg ist Träger aller öffentlichen Schulen im Kreisgebiet ab der Klasse 5 aufwärts. Sie finden ein gleichmäßig verteiltes dezentrales Schulangebot, das alle Schulabschlüsse vergibt. Für die Verwaltung aller Schulangelegenheiten ist in der Kreisverwaltung das Schulamt zuständig.

Zu den Einrichtungen des Schulamtes gehören sowohl das Bildungsbüro als auch die Kreisergänzungsbücherei.

Schule und Bildung in allen möglichen Facetten sind dem Landkreis seit jeher ein großes Anliegen, weshalb ergänzend zu den vorhandenen Angeboten das
Bildungsbüro eingerichtet wurde. Das Bildungsbüro soll im Wesentlichen die Arbeit der Bildungslandschaft tragen. Das Bildungsbüro vernetzt als Beratungs- und Koordinierungsstelle Akteure aus Bildung, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und öffentlicher Verwaltung und ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um Bildung. Weitere Informationn finden Sie im Flyer des Bildungsbüros oder auf dem Internetauftritt.

In der Kreisergänzungsbücherei sind mehrere tausend Bücher zum Ausleihen verfügbar. Auf dem Internetauftritt finden Sie einen Katalog zur Mediensuche oder Hinweise zu den Öffnungszeiten. Besuchen Sie für mehr Informationen den Internetauftritt der Kreisergänzungsbücherei.

Häufige Fragen

Welche Schule ist für mein Kind zuständig?

Der Schulträger kann für den Sekundarbereich I im Rahmen einer Satzung festlegen, dass bestimmte Gemeinden oder Ortsteile einer Schule zugeordnet werden. Die Schülerinnen und Schüler haben dann grundsätzlich die Schule zu besuchen, in deren Bezirk sie wohnen.

Der Landkreis Schaumburg hat dazu die Satzung zur Festlegung der Schulbezirke für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Schaumburg erlassen:

Satzung Schulbezirke Landkreis Schaumburg

Soweit Sie weitergehende Fragen haben, wenden Sie sich zunächst an die zuständige Schule, die beratend weiterhelfen kann.

Für den Primarbereich ist für jede Schule ein Schulbezirk festzulegen. Zuständig hierfür sind ebenfalls die jeweiligen Schulträger, d.h. die Städte, Samtgemeinden und die Gemeinde Auetal. Bei Fragen zu den Grundschulbezirken wenden Sie sich bitte an den zuständigen Schulträger.

Satzung Grundschulbezirk Auetal

Satzung Grundschulbezirke Bückeburg

Satzung Grundschulbezirke Samtgemeinde Lindhorst

Satzung Grundschulbezirke Samtgemeinde Nenndorf

Satzung Grundschulbezirke Samtgemeinde Niedernwöhren

Satzung Grundschulbezirke Samtgemeinde Sachsenhagen

Satzung Grundschulbezirke Stadthagen

Satzung Grundschulbezirke Samtgemeinde Rodenberg

Satzung Grundschulbezirke Rinteln


Kann mein Kind eine andere als die zuständige Schule besuchen?

Grundsätzlich ist festgelegt, welches Kind auf welche Schule gehen muss. Dieses hängt in der Regel vom Wohnort ab. Eine Ausnahmeregelung gibt es in § 63 Abs. 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG). Hiernach bedarf es ganz besonderer Gründe, wenn eine nicht zuständige Schule besucht werden soll. Zuständig für die Entscheidung, ob ein Kind auf eine nicht zuständige Schule gehen kann, ist die eigentlich zuständige Schule.
Bitte wenden Sie sich daher an die Schule, die sowohl vom Wohnort als auch von der Schulform für Ihr Kind zuständig ist.

Zusätzliche Hinweise auf der Homepage des Ministeriums erhalten Sie unter:

Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer anderen Schule

Wer ist zuständig, wenn ich pädagogische Fragen habe?

Für pädagogische Fragen ist grundsätzlich das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Hannover anzusprechen. Die dortigen Dezernentinnen und Dezernenten sind für die einzelnen Schulen zuständig. Bevor Sie sich an das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Hannover wenden, ist es in der Regel jedoch ratsam, zunächst das Gespräch mit der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer oder der Schulleitung der Schule Ihres Kindes zu suchen.

Wo erhalte ich Hilfe, wenn mein Kind Schulprobleme hat?

Es gibt verschiedene Hilfsangebote für Schülerinnen und Schüler mit Schulproblemen. Die erste Adresse ist auch hier zunächst die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer, dann die Schulleitung und im Weiteren das Regionale Landesamt für Schule und Bildung.

Voraussetzungen zweiter Bildungsweg an der VHS

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Hauptschul-, Realschulabschluss oder das Abitur im Zweiten Bildungsweg an der VHS zu absolvieren?

Eine diesbezügliche, individuelle Bildungsberatung erhalten Sie bei der VHS Schaumburg.

Bitte nehmen Sie Kontakt auf:

Volkshochschule (VHS) »

Jahnstraße 21 A
31655  Stadthagen

05721 703-7100
05721 703-7199
E-Mail schreiben


Volkshochschule (VHS)
Geschäftsstelle Rinteln »

Klosterstraße 26
31737 Rinteln

05721 703-7100


Volkshochschule (VHS)
Geschäftsstelle Bückeburg »

Schloßplatz 3
31675 Bückeburg

05721 703-7100