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Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Hilfe einer Betreuerin oder eines Betreuers angewiesen sind. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfebedürftigen Erwachsenen eine Vertreterin oder einen Vertreter an die Seite zu stellen, die/der für sie in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.

Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.

Eine Betreuung kann von Amts wegen oder auf Antrag des Betroffenen eingerichtet werden.

Das Amtsgericht prüft, ob die Einrichtung einer Betreuung erforderlich ist, wer als Betreuer bestellt werden kann und in welchen Lebensbereichen eine Betreuung erforderlich ist.

Als Betreuerin oder Betreuer kommen in erster Linie Familienangehörige in Betracht, soweit sie hierzu bereit und für diese Aufgabe geeignet sind.

Angehörige und Betroffene erhalten bei der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen Unterstützung und Beratung. Die örtliche Betreuungsstelle und die Betreuungsvereine unterstützen und beraten ebenfalls zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Personen, die Verantwortung als Betreuerin oder Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen erhalten.

• Allgemeine Auskünfte zum Betreuungsrecht
• Vermittlung betreuungsvermeidender Hilfen
• Koordination der Zusammenarbeit zwischen den Betreuungsgerichten, den Betreuungsvereinen und den freiberuflichen Berufsbetreuern
• Informationen über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
• Beratung von Bevollmächtigten
• Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
• Unterstützung, Beratung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuern