Brauchwassernutzungsanlagen
Zum Schutz des Trinkwassers besteht bezüglich Nichttrinkwasseranlagen, die im Haushalt zusätzlich zu Trinkwasserversorgungsanlagen installiert sind, eine Anzeigepflicht beim Gesundheitsamt.
In Zeiten stetig steigender Energiekosten und vor dem Hintergrund eines wachsenden Umweltbewusstseins denken immer mehr Eigenheimbesitzer darüber nach, wie sie den Trinkwasserverbrauch in ihrem Heim senken können. Wege dazu sind die Nutzung von Brauchwasser (Nichttrinkwasserbrunnen gefördertes Wasser), Regenwasser oder Grauwasser (nur gering belastetes Abwasser z.B. vom Duschen).
Bei all diesen Systemen muss eine strenge Trennung zum Trinkwassersystem gewährleistet sein. Ihre Leitungen sind entsprechend zu kennzeichnen und ihr Bestand ist unverzüglich dem Gesundheitsamt anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
Trinkwasserverordnung (TrinkwV2001), §§ 13 und 17