Solarien
Das Gesundheitsamt überwacht den Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung von Menschen (NiSG) im Jahr 2009 und der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UV-Schutz-Verordnung - UVSV) im Jahr 2011 unterliegen die Betreiber von Sonnenstudios neuen Pflichten.
Exemplarisch sind hier einige Anforderungen des Gesetzgebers aufgezählt:
- während der Betriebszeiten muss qualifiziertes Fachpersonal anwesend sein
- jedem Kunden muss eine Einweisung und ein Dosierungsplan sowie zertifizierte Schutzbrillen angeboten werden
- die verwendeten Röhren müssen den Anforderungen der UV-Schutzverordnung genügen
- jedes Gerät muss eine Möglichkeit zur Notabschaltung haben
- Wartungen der Geräte sind nachzuweisen und zu dokumentieren
- für Minderjährige gilt weiterhin ein striktes Nutzungsverbot
- Warnhinweise nach den Vorgaben der UVSV sind in jedem Sonnenstudio und an jedem Gerät anzubringen