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Integration im Kindergarten

Für Behinderte, von Behinderung bedrohte oder deutlich entwicklungsverzögerte Kinder kann eine ganzheitliche heilpädagogische Maßnahme in einer Integrationsgruppe eines Kindergartens mit integrativem Konzept beim Sozialamt beantragt werden. Zur Feststellung der Zugehörigkeit zu einem bezugsberechtigten Personenkreis und zur Erstellung einer Diagnose kann dazu eine amtsärztliche Untersuchung des Kindes mit einer ausgiebigen Entwicklungsdiagnostik erforderlich sein. Diese wird durch eine Ärztin des Gesundheitsamtes durchgeführt. Wir bitten Sie hierzu, das Vorsorgeuntersuchungsheft des Kindes sowie ggf. vorliegende Befundberichte mitzubringen.