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Schülerfahrtkosten

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Ein Bereich, der viele Eltern, Schülerinnen und Schüler berührt, ist die Schülerbeförderung, die etwa die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler im Landkreis Schaumburg nutzt.

Der Träger der Schülerbeförderung hat die Schülerinnen und Schüler, die nach der Satzung für die Schülerbeförderung Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung haben, unter zumutbaren Bedingungen zur nächsten Schule zu befördern, die den von der Schülerin/dem Schüler gewählten Bildungsgang anbietet.

Einen Überblick über die Rahmenbedingungen erhalten Sie in der Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Schaumburg.

Weiterführende Informationen liefert der Flyer, den Sie in der Randspalte herunterladen können.

Ihre Fragen konnten noch nicht beantwortet werden? Für weiterführende Auskünfte steht Ihnen das Schulamt - Frau Holstein gerne zur Verfügung.