Sprungziele
Hauptmenü
Seiteninhalt

Ausbildungsgeld beantragen

Wenn Sie eine Behinderung haben und an bestimmten Bildungsmaßnahmen teilnehmen, können Sie bei der Agentur für Arbeit finanzielle Unterstützung beantragen, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Die Höhe des Ausbildungsgeldes hängt davon ab, wie hoch der Bedarfssatz des Ausbildungsgeldes ist und wie hoch Ihr Einkommen, das Ihrer Eltern sowie das Ihres Ehegatten oder Ihres eingetragenen Lebenspartners ist. Das Einkommen spielt nur während der beruflichen Ausbildung eine Rolle.

Es werden Ihnen keine persönlichen Ausgaben erstattet, wie beispielsweise für Miete, Kleidung oder Lebensmittel. Das Ausbildungsgeld richtet sich am allgemeinen Bedarf aus und ist pauschalisiert.

Die Höhe des Ausbildungsgeldes richtet sich nach

  • der Maßnahme, an der Sie teilnehmen und
  • der Art der Unterbringung, also wo Sie während der Maßnahme untergebracht sind. Das kann zum Beispiel bei Ihren Eltern oder in einem Wohnheim sein, bei dem oder der Ausbildenden, im eigenen Haushalt, in einem Internat oder in einer besonderen Einrichtung für behinderte Menschen. 

Sie erhalten das Ausbildungsgeld bei einer beruflichen Ausbildung üblicherweise für einen Bewilligungszeitraum von 18 Monaten. Je nach Ausbildungsmaßnahme kann Ihr Ausbildungsgeld auch für einen kürzeren Zeitraum bewilligt oder nach den 18 Monaten verlängert werden.

Ausbildungsgeld erhalten Sie auch für Ferienzeiten, wenn diese innerhalb der Maßnahme liegen und die Agentur für Arbeit diese als Maßnahmenteil anerkannt hat.

Unterbrechen Sie die Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen, erhalten Sie das Ausbildungsgeld weiter bis zum Ende des dritten vollen Kalendermonats, der auf den Eintritt der Krankheit folgt, maximal aber bis zum planmäßigen Ende Ihrer Maßnahme. Der Tag der Erkrankung zählt zu dieser Dreimonatsfrist. 

Für Fehlzeiten aus anderen als gesundheitlichen Gründen haben Sie nur Anspruch auf Ausbildungsgeld, wenn die Agentur für Arbeit einen wichtigen Grund für die Unterbrechung der Teilnahme anerkennt. Als wichtige Gründe gelten beispielsweise:

  • Eheschließung
  • Geburt eines Kindes
  • Wohnungswechsel
  • Wahrnehmung eines Gerichtstermins

Das Ausbildungsgeld wird monatlich nachträglich gezahlt. Haben Sie nicht für den vollen Monat Anspruch auf Ausbildungsgeld, erhalten Sie für jeden Kalendertag ein Dreißigstel des Monatsbetrages.

Das Ausbildungsgeld wird Ihnen als Zuschuss gezahlt, Sie müssen es nicht zurückzahlen.

Das Ausbildungsgeld müssen Sie schriftlich beantragen:  

  • Vereinbaren Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit einen Beratungstermin.
  • Bei der Beratung werden die unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen und Voraussetzungen geklärt, die die Höhe des Ausbildungsgeldes beeinflussen.
  • Dort erhalten Sie auch die notwendigen Formulare.
  • Füllen Sie die Formulare aus und reichen Sie sie zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der Agentur für Arbeit ein.
  • Sie bekommen dann per Post den Bescheid.

Verlängerung:

  • Wenn Ihre Ausbildungsmaßnahme länger als 18 Monate dauert, schickt Ihnen die Agentur für Arbeit automatisch rechtzeitig einen Fragebogen zu. Füllen Sie diesen aus und geben Sie den Fragebogen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Agentur für Arbeit wieder ab, damit Sie Ihr Ausbildungsgeld weiterhin erhalten.
  • Sie haben eine Behinderung. 
  • Es ist grundsätzlich Ihre erste berufliche Ausbildung. 
  • Sie nehmen an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme einschließlich einer Grundausbildung teil oder
  • Sie nehmen an einer individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen der unterstützten Beschäftigung teil oder
  • Sie befinden sich im Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter. 
  • Sie haben keinen Anspruch auf Übergangsgeld. 
  • Nachweise über Ihr Einkommen bei beruflicher Ausbildung (zum Beispiel Steuerbescheid der Eltern, Bescheinigung der Ausbildungsstätte über Ausbildungsvergütung)
  • Kopie Ihres Ausbildungsvertrages bei beruflicher Ausbildung
  • Weitere Angaben zu den erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie dem Antragsformular.

Das Ausbildungsgeld muss beantragt werden, bevor die Ausbildung oder die  Maßnahme beginnt.

Hinweis: Wenn Sie den Antrag stellen, nachdem Ihre Ausbildung oder Maßnahme begonnen hat, wird das Ausbildungsgeld erst ab Beginn des Monats gezahlt, in dem Sie den Antrag gestellt haben.

  • Bei Abgabe vor Beginn der Ausbildung oder Maßnahme: rund 1 Monat nach Beginn der Ausbildung oder Maßnahme 
  • Bei  Abgabe des Fragebogens nach Beginn der Ausbildung oder Maßnahme: rund 1 Monat
  • Formulare: auf Anfrage
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

  • Ausbildungsgeld
13.05.2020