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Berufsorientierungsmaßnahme für Schülerinnen und Schüler durchführen

Mit einer Berufsorientierungsmaßnahme geben Sie als Maßnahmenträger oder Bildungsdienstleister Schülerinnen und Schülern einen vertieften Einblick in die Berufs- und Arbeitswelt und verschaffen ihnen mehr Klarheit bei ihrer Ausbildungs- oder Studienwahl. Dabei vermitteln Sie ihnen zum Beispiel bei Betriebsbesuchen oder Praktika praxisnahe Eindrücke aus der Berufswelt. Ihre Maßnahme ergänzt Angebote zur schulischen Berufsorientierung und zu den Berufsberatungen.
Berufsorientierungsmaßnahmen geben Schülerinnen und Schülern außerdem

  • Informationen zu Berufsfeldern,
  • Hilfe bei der Erkundung ihrer Interessen,
  • mehr Klarheit zu ihren Fähigkeiten (durch Tests und Prüfverfahren),
  • Strategien zur Berufswahl- und Entscheidungsfindung,
  • eine bessere Selbsteinschätzung, indem sie ihre Eignung, Neigungen und Fähigkeiten durch die Maßnahmen reflektieren können,
  • Strategien, um an ihr Ziel zu gelangen.

Folgende Elemente scheiden als zentrale Bestandteile Ihrer Berufsorientierungsmaßnahmen aus, können jedoch unter Umständen ein Teil davon sein:

  • Bewerbungstraining,
  • individuelles Coaching,
  • Allgemeinbildung und muttersprachlicher Unterricht,
  • Koordinierung von Berufsorientierungsangeboten.

Die Schülerinnen und Schüler werden sozialpädagogisch begleitet.

Die Maßnahmen können modular in einem Block oder auf mehrere Termine verteilt über ein oder mehrere Schuljahre hinweg durchgeführt werden.

Vertragspartner ist die Agentur für Arbeit, wenn diese die Maßnahme ausschreibt. Die Agentur für Arbeit kann sich auch an Maßnahmen Dritter finanziell (durch Zuwendungen an den Dritten) beteiligen. Der Bildungsdienstleister wird dann beispielsweise beauftragt durch: 

  • Land,
  • Kommune,
  • Kammern,
  • Schulen und Fördervereine,
  • Betriebe,
  • im Ausnahmefall Maßnahmenträger oder Trägerverbund, wenn dieser Anteil mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten beträgt.

Sie möchten Berufsorientierungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen durchführen. Darunter fallen:

  • Gymnasien,
  • Regelschulen,
  • Oberschulen,
  • Sekundarschulen,
  • Realschulen,
  • Hauptschulen,
  • Gesamtschulen,
  • Gemeinschaftsschulen und
  • Förderschulen.

Keine allgemeinbildenden Schulen sind:

  • Abendgymnasien,
  • Abendrealschulen,
  • Berufsschulen,
  • Berufsoberschulen,
  • Fachoberschulen,
  • Abendhauptschulen und
  • Kollegs.
  • Die Bundesagentur für Arbeit führt den Einkauf von Arbeitsmarktdienstleistungen ausschließlich auf elektronischem Weg durch. 
  • Bewerben Sie sich auf eine Ausschreibung für Bildungseinrichtungen in Ihrer Region innerhalb der vorgegebenen Angebotsfrist. 
    • Zum Zeitpunkt der Ausschreibung liegt bereits eine rechtsverbindliche Zusage der Kostenübernahme des Kofinanzierers vor. Der Kofinanzierer ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. 
  • Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden Sie vom zuständigen regionalen Einkaufszentrum der Bundesagentur für Arbeit darüber informiert, ob Sie als Bildungsdienstleister den Zuschlag zur Durchführung der Berufsorientierungsmaßnahme erhalten.
  • Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
  • Der Leistungsgegenstand „Berufsorientierungsmaßnahme“ wird nach einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren durch einen privatrechtlichen Leistungsvertrag umgesetzt. Sie benötigen vor der Durchführung der Berufsorientierungsmaßnahme die Einwilligung aller teilnehmenden Schülerinnen und Schüler. Bei Minderjährigen benötigen Sie die Unterschrift einer oder eines Erziehungsberechtigten.

Wenn Sie als Bildungsdienstleister eine Berufsorientierungsmaßnahme im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit durchführen wollen, müssen Sie vorab durch eine akkreditierte fachkundige Stelle zugelassen worden sein. 
Für Berufsorientierungsmaßnahmen, die von Dritten eingerichtet werden und an denen sich die Bundesagentur für Arbeit beteiligt, gilt dieses ebenfalls. 

Handelt es sich um eine Berufsorientierungsmaßnahme, die im Auftrag der Agentur für Arbeit durchgeführt wird, werden die erforderlichen Unterlagen bei der Ausschreibung bekannt gegeben.
Grundsätzlich müssen Sie ein schlüssiges Konzept vorlegen, einschließlich: 

  • einer Beschreibung der organisatorischen und inhaltlichen Ausgestaltung sowie der Aufgaben aller an der Umsetzung Beteiligten und deren Interaktionen, zum Beispiel in Leitfäden, Förderbausteinen oder Vergabeunterlagen 
  • Verpflichtungserklärungen von Schulen 
  • Kooperationsvereinbarungen
  • Kostenregelung: Finanzierungsplan beziehungsweise Kostenkalkulation beziehungsweise Gesamtpreis

Für die Teilnehmenden entstehen keine Kosten.

Bitte beachten Sie die im Vergabeverfahren vorgegebenen Fristen zur Einreichung des Angebotes. 

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Fristen der Zuschlagserteilung. Die Bearbeitung erfolgt grundsätzlich zeitnah, kann unter Umständen zwischen 6 Monaten und 12 Monaten dauern.

  • Formulare: ja 
  • Onlineverfahren: ja
  • Schriftform erforderlich: nein 
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Die Antragsformulare werden im Rahmen des Vergabeverfahrens bereitgestellt, wenn es sich um einen Einkauf durch die Bundesagentur für Arbeit handelt.

  • Haben Sie als Bildungsdienstleister ein Interesse an einem öffentlichen Auftrag und sehen sich in Ihren Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften verletzt, können Sie einen Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes stellen. 
  • Ergibt sich während der Umsetzung des privatrechtlichen Leistungsvertrages der Berufsorientierungsmaßnahme eine rechtlicher Handlungsbedarf (zum Beispiel bei Verletzung von Vertragspflichten seitens des Auftraggebers), so ist das Zivilgericht am Sitz des jeweils ausschreibenden Regionalen Einkaufszentrums der Bundesagentur für Arbeit zuständig.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

24.03.2021