Sprungziele
Hauptmenü
Seiteninhalt

Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Eine Person darf nur Pflanzenschutzmittel anwenden, beraten, oder Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen, wenn sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis verfügt.

Nach Antragseingang und Prüfung der Unterlagen durch die zuständige Behörde Erstellungn eines amtlichen Bescheides über die Anerkennung der Sachkunde und einer Zahlungsaufforderung.

Bei Zahlungseingang Erteilung Druckauftrag für den Sackundenachweis bei externem Dienstleister.

Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Pflanzenschutzamt FB 3.7, Wunstorfer Landstr. 9, 30453 Hannover

Sofern zwischen der Ausstellung des Zeugnisses und der Antragstellung mehr als drei Jahre liegen, muss zusätzlich ein aktueller Fortbildungsnachweis eingereicht werden.

Liegen zwischen der Beendigung einer anerkannten Berufsausbildung oder einer Sachkundeprüfung und dem Antragsdatum mehr als 3 Jahre, muss dem Antrag zusätzlich eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer anerkannten Fort- und Weiterbildungsmaßnahme vorgelegt werden, die nicht älter als 3 Monate ist.

  • Gebühr: 40,00 Euro
    für die Ausstellung des Sachkundenachweises bei Online-Antrag
  • Gebühr: 50,00 Euro
    für die Ausstellung des Sachkundenachweises bei schriftlichem Antrag (Formblatt)