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Förderung für Menschen mit Behinderungen beantragen, die eine Weiterbildung absolvieren möchten

Wenn Sie aufgrund von körperlichen, psychischen, Sinnes- oder Lernbeeinträchtigungen besondere Hilfen bei der beruflichen Neu- oder Umorientierung benötigen, können Sie eine rehaspezifische Weiterbildung machen. Sie können Ihre Weiterbildung dann entweder

  • im Betrieb mit Unterstützung durch eine Bildungseinrichtung (betriebliche Umschulung)
  • oder direkt in einer Bildungseinrichtung 
  • oder in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation machen.

Während Ihrer Weiterbildung sind Sie sozialversichert. Die Weiterbildungskosten bezahlt die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter, sofern die Bundesagentur für Arbeit ihr zuständiger Rehabilitationsträger ist.  Je nach Anspruchsvoraussetzungen steht Ihnen während der Weiterbildung Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld II zu. 

Ziel der Weiterbildung ist es, zum Beispiel durch Qualifizierung Ihre Integrationschancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und eine gesundheitlich angemessene Beschäftigung zu realisieren. Folgende Maßnahmen sind möglich:

Reha-Vorbereitungslehrgang (RVL)

Im RVL erhalten Sie Unterstützungsangebote, die Sie auf eine Umschulung vorbereiten. Darüber hinaus werden Sie bei der Suche eines geeigneten Umschulungsbetriebes unterstützt. Der RVL dauert regulär 3 Monate. 

Berufliche Weiterbildung mit Abschluss

Durch eine Weiterbildung mit Abschluss (=Umschulung) können Sie einen Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erlangen. Die Umschulungszeit umfasst meist 2/3 der regulären Ausbildungsdauer des Berufsziels. Gefördert wird die gesamte Umschulungsdauer Sollten Sie Prüfungen wiederholen müssen und sich dadurch Ihre Umschulungszeit verlängern, verlängert sich auch die Förderung.

Wenn Sie eine betriebliche Umschulung absolvieren, werden Sie je nach Ihren individuellen Bedürfnissen sozialpädagogisch und zum Teil auch psychologisch begleitet. Ziel ist, dass Sie Ihre Umschulung erfolgreich abschließen und im Anschluss eine Beschäftigung am Arbeitsmarkt finden. 

Eine Bildungseinrichtung begleitet Sie während der gesamten Umschulungsdauer mit Unterrichts-, Förder- und Beratungsangeboten und hilft Ihnen bei Problemen in Berufsschule und Betrieb.

Sofern Ihnen eine betriebliche Umschulung nicht möglich ist, können Sie diese in einer Bildungseinrichtung beziehungsweise einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation absolvieren.
Der theoretische Teil der Umschulung findet zum Teil in der Bildungseinrichtung beziehungsweise der Einrichtung für berufliche Rehabilitation und in Berufsschulen statt. Bestandteil der Umschulung sind auch Stütz- und Förderunterricht sowie Angebote zur Prüfungsvorbereitung. Die praktischen Teile der Weiterbildung werden von Betrieben durchgeführt, mit denen gegebenenfalls ein Umschulungs- oder Kooperationsvertrag geschlossen wird. 

Berufliche Weiterbildung ohne Abschluss

Im Rahmen einer Weiterbildung ohne Abschluss können Sie Ihre Qualifikationen und Kenntnisse an die aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes anpassen. 

Inhalt, Dauer und Ausrichtung von Weiterbildungsmaßnahmen ohne Abschluss sind vielfältig. Sie können größtenteils Kenntnisvermittlung beinhalten, aber auch die Unterstützung auf eine Arbeitsaufnahme auf dem Arbeitsmarkt ausrichten und betriebliche Phasen umfassen. Hierzu gehören auch Integrationsmaßnahmen.

Je nach Zielgruppe und Ausstattung verfügen die (Bildungs-) Einrichtungen über eigene Werkstätten, -büros und -betriebe mit behindertengerechter Arbeitsplatzgestaltung und betreuen Sie pädagogisch und zum Teil psychologisch. 
Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation bieten zusätzlich Wohn- und Freizeitmöglichkeiten an und stehen für arbeitsmedizinische Fragen zur Verfügung. 

Ob Sie eine rehaspezifische Weiterbildung – betrieblich unterstützt oder in einer (Bildungs-)Einrichtung – machen können, hängt unter anderem davon ab, 

  • ob sich die Maßnahme für Sie und Ihren konkreten Fall eignet, um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu steigern,
  • was Ihre persönlichen Neigungen sind und wie diese im Berufsleben nützlich sein können,
  • welche Tätigkeiten Sie bisher ausgeübt haben und
  • wie sich der Arbeitsmarkt aktuell entwickelt.

Damit Sie eine rehaspezifische Weiterbildung bekommen können, müssen Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit beziehungsweise ihr Jobcenter wenden: 

  • Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit dem Team  Berufliche Rehabilitation und Teilhabe Ihrer Agentur für Arbeit oder der Integrationsfachkraft in Ihrem Jobcenter. 
    • Wenn Sie noch keine persönliche Ansprechpartnerin/keinen persönlichen Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit haben, vereinbaren Sie einen Termin unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 4555500.
    • Wenn Sie bereits vom Jobcenter betreut werden, vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer persönlichen Integrationsfachkraft.
  • Im Beratungsgespräch wird geklärt, ob eine rehaspezifische Weiterbildung für Sie geeignet ist. 
  • Stellt Ihre Beraterin oder Ihr Berater fest, dass eine rehaspezifisch ausgestaltete Weiterbildung für Sie in Frage kommt, werden Sie umgehend dafür vorgemerkt. Ihre Beraterin oder Ihr Berater bespricht mit Ihnen außerdem die Formulare, die Sie ausfüllen müssen. Darin steht auch, wann und wo die Maßnahme beginnt und was Sie dafür benötigen.
  • Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung, sobald ein Teilnahmeplatz vorhanden ist.
  • Die Agentur für Arbeit meldet Sie bei der Bildungseinrichtung oder der Einrichtung der beruflichen Rehabilitation an. 
  • Sie schließen mit dem Bildungsträger oder der Einrichtung einen Weiterbildungs-/Teilnahmevertrag und starten in Ihre Weiterbildung.

Wenn Sie eine rehaspezifische Weiterbildung absolvieren möchten, gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sie haben eine Behinderung und Ihr Rehabilitationsträger ist die Bundesagentur für Arbeit
  • Ihre Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben sind wegen Art oder Schwere Ihrer Behinderung dauerhaft wesentlich gemindert.
    • Oder: Ihnen droht eine Behinderung mit den gleichen beruflichen Folgen.
  • Aufgrund der Art und Schwere Ihrer Behinderung 
    • reichen die allgemeinen Leistungen zur Förderung Ihrer Teilhabe am Arbeitsmarkt nicht aus,
    • benötigen Sie besondere Unterstützung durch eine Bildungseinrichtung oder 
    • müssen Sie die Weiterbildung in einer besonderen Einrichtung der beruflichen Rehabilitation absolvieren.
  • Sie sind bereit, sich beruflich zu bilden oder auf andere Weise beruflich eingliedern zu lassen.
  • Man kann erwarten, dass Sie den Abschluss der Weiterbildung erreichen und Ihnen Ihre behinderungsbedingten Einschränkungen nicht (erneut) Schwierigkeiten bei der Teilhabe am Arbeitsleben bereiten werden.

Bitte erfragen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit der Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Jobcenter, welche Unterlagen Sie benötigen.

Keine

Keine

Wenige Tage bis mehrere Wochen

Formulare: keine 
Onlineverfahren möglich: nein 
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: ja

Die Beraterin oder der Berater klärt mit Ihnen gemeinsam im Gespräch, welche die Formulare Sie ausfüllen müssen oder welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, wenn Sie für die rehaspezifische Weiterbildung in Frage kommen.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

  • Rehaspezifische Weiterbildungsmaßnahmen
09.10.2020