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Ordnungswidrigkeitenverfahren - Waffenrecht

Verstöße gegen das Waffengesetz werden im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet, sofern es sich nicht um ein Strafverfahren handelt. Zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeitenverfahren ist die Waffenbehörde des Landkreises Schaumburg.