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Persönliche Daten einer bestehenden Beeidigung als Dolmetscherin/Dolmetscher und/oder Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer ändern

Die allgemeine Beeidigung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern und die Ermächtigung von Übersetzerinnen und Übersetzern zur Sprachübertragung für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke für das Gebiet des Landes Niedersachsen erfolgt auf Antrag beim Landgericht Hannover.

Ändern sich nachträglich Ihre persönlichen Daten einer bestehenden Beeidigung als Dolmetscherin oder Dolmetscher oder Ermächtigung als Übersetzerin oder Übersetzer, sind die Änderungen dem Landgericht Hannover mitzuteilen. Mitzuteilen sind insbesondere Namensänderungen, Adressänderungen, Änderungen von Kontakt- und Erreichbarkeitsdaten oder auch Angaben zur fachlichen Qualifikation.

Weitere Sprachen können Sie nicht als Änderung mitteilen. Hierfür ist ein neuer, kostenpflichtiger Antrag auf allgemeine Beeidigung als Dolmetscherin oder Dolmetscher und/oder Ermächtigung als Übersetzerin oder Übersetzer beim Landgericht Hannover zu stellen.

Das Landgericht Hannover verarbeitet mitgeteilte Änderungen und trägt diese im Verzeichnis über die allgemein beeidigten Dolmetscherinnen und Dolmetscher und die ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzer ein, wenn einer Eintstellung in das Verzeichnis mit dem Antrag auf Beeidigung oder Ermächtigung zugestimmt wurde. 

Es sind keine Voraussetzungen zu erfüllen

Änderungen von fachlichen Qualifikationen sind durch geeignete Nachweise, z. B. Zeugnisse, Bescheinigungen, zu belegen. 

Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Antragstellung. Änderungen von persönlichen Daten sollten unverzüglich mitgeteilt werden.

Mitgeteilte Änderungen werden unverzüglich verarbeitet.

Kein Rechtsbehelf, da lediglich Angaben für eine bestehende Beeidigung als Dolmetscher/in und/oder Übersetzer/in geändert werden.

Bitte denken Sie daran, dass Ihnen Aufträge von Gerichten, Behörden und Notariaten nur erteilt werden können, wenn Ihre persönlichen Daten auf einem aktuellen Stand sind und Sie erreicht werden können.

Niedersächsisches Justizministerium