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Registrierung von Lebensmittelbetrieben

Lebensmittelunternehmen und Betriebe die an der Produktion, Verarbeitung oder dem Vertrieb von Lebensmitteln oder Lebensmittelbedarfsgegenständen beteiligt sind, sind dazu verpflichtet sich bei Ihrer zuständigen kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörde für eine Registrierung zu melden.

Lebensmittelunternehmen sind alle Betriebe, gleichgültig ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht, die Lebensmittel erzeugen, verarbeiten, direkt oder über das Internet vermarkten, transportieren etc. Hierzu zählen auch Primärerzeuger von pflanzlichen Lebensmitteln wie beispielsweise Obst, Gemüse, Getreide, Kräutern und Betriebe, die an der Erzeugung, Aufzucht oder Haltung von Lebensmittel liefernden Tieren im landwirtschaftlichen Betrieb sind.

Lebensmittelbedarfsgegenstände sind Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.

Darüber hinaus sind die Betriebe dazu verpflichtet ihre Angaben gegenüber der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde auf dem aktuellen Stand zu halten. Hierunter sind beispielsweise Veränderungen bei der Tätigkeit oder Betriebsschließungen zu verstehen.
 

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Die Registrierung können Sie schriftlich durchführen:

  • Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde über das auszufüllende Dokument/ zu erbringenden Angaben.
  • Nutzen Sie ggf. das Meldeformular.
  • Füllen Sie dieses aus und übermitteln Sie dieses an Ihre zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.
  • Sollten sich Änderungen an Ihren Angaben ergeben, teilen Sie diese Änderungen ebenfalls über das Meldeformular oder (ab 2023) über das Unternehmensportal Ihrer zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde mit.
     

Produktion, Verarbeitung oder Vertrieb von Lebensmittelbedarfsgegenständen oder Lebensmitteln.

Das Meldeformular mit folgenden Angaben zu dem Unternehmen und jeder einzelnen Betriebsstätte:

  • Name und Rechtsform des Unternehmens und des Unternehmers
  • Rechtsform, Bezeichnung und Adresse der zum Unternehmen gehörenden Betriebsstätte (bitte geben Sie pro Formular nur eine Betriebsstätte an)
  • Tätigkeit/Betriebsart der jeweiligen Betriebsstätte

Die Registrierung ist vor Aufnahme der Tätigkeit zu melden.

Die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden sind in Niedersachsen die Landkreise, die Region Hannover und die kreisfreien Städte sowie der Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.

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