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Übergangsleistung wegen Berufskrankheit für gesetzlich Unfallversicherte erhalten

Die sogenannte Übergangsleistung soll Ihnen eine wirtschaftliche Sicherheit geben, wenn Sie weniger Geld haben, weil Sie eine schädigende Arbeit aufgegeben haben.
Kontaktieren Sie Ihren Unfallversicherungsträger unbedingt, bevor Sie Ihre Tätigkeit aufgeben.

Sie können die Übergangsleistung entweder als einmaligen Betrag oder als eine wiederkehrende Zahlung erhalten. Sie können die Übergangsleistung längstens 5 Jahre beziehen.

Wie hoch Ihre Übergangsleistung ist, berechnet Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse angepasst an jeden Einzelfall. Wie Ihre Übergangsleistung in Ihrem Fall ermittelt wird, können Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse erfragen.

Übergangsleistung wird auch Minderverdienstausgleich genannt.

Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse prüft Ihren Anspruch auf Übergangsleistung von Amts wegen. Sie müssen die Übergangsleistung also nicht beantragen.

  • Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse sendet Ihnen ein Formular zu.
  • Füllen Sie das Formular aus und weisen Sie nach, wieviel Geld Sie vor und nach Aufgabe der schädigenden Tätigkeit verdient haben beziehungsweise verdienen.
  • Senden Sie das ausgefüllte Formular an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
  • Gegebenenfalls ist alternativ ein Online-Verfahren möglich. Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse kann Ihnen dazu Auskunft geben.
  • Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse berechnet den finanziellen Verlust, den Sie durch die Aufgabe der schädigenden Tätigkeit haben.
  • Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse entscheidet über die Höhe Ihrer Übergangsleistung, informiert Sie schriftlich und zahlt Ihnen die Leistung aus.
  • Bei Ihnen wurde eine Berufskrankheit oder eine drohende Berufskrankheit anerkannt.
  • Um die Verschlimmerung oder das Entstehen der Berufskrankheit zu verhindern, mussten Sie die Arbeit aufgeben, die die Erkrankung verursacht hat.
  • Weil Sie nicht mehr arbeiten, haben Sie ein geringeres Einkommen.
  • Einkommensnachweise
  • Verdienstnachweise
  • Steuernachweise
  • Rentennachweise
  • Lohnersatznachweise

Für Sie entstehen keine Kosten.

Für Sie gibt es keine Fristen.

Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 bis 3 Monate.

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid des Unfallversicherungsträgers.
  • Klage vor Sozialgericht

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

  • Übergangsleistung wegen Berufskrankheit für gesetzlich Unfallversicherte
16.03.2021