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Übergangsgeld für Menschen mit Behinderungen beantragen

Sie bekommen Übergangsgeld als Leistung zum Lebensunterhalt im Zusammenhang mit einer besonderen Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, beispielsweise für die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme in einer besonderen Einrichtung für behinderte Menschen. 

Ihr bisheriges Bruttoarbeitsentgelt ist im Regelfall die Grundlage für die Berechnung. 

Die Höhe Ihres Übergangsgeldes richtet sich ferner nach Ihrer persönlichen Situation, beispielsweise

  • ob Sie ein Kind beziehungsweise ein in Ihren Haushalt aufgenommenes Stiefkind haben oder 
  • ob Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehegatte/Lebenspartner eine Erwerbstätigkeit nicht ausüben kann, weil er Sie pflegt oder selbst der Pflege bedarf. 

Auch bei einer Maßnahme in Teilzeit erhalten Sie das Übergangsgeld in voller Höhe.

Sie können das Übergangsgeld für die gesamte Dauer Ihrer Maßnahme bekommen. 

Können Sie an der Maßnahme allein aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr, aber voraussichtlich wieder teilnehmen, wird das Übergangsgeld bis zu 6 Wochen, längstens jedoch bis zum Tag des planmäßigen Endes der Maßnahme weitergezahlt. 

Für Fehlzeiten aus anderen als gesundheitlichen Gründen steht Ihnen Übergangsgeld nur zu, wenn die Agentur für Arbeit einen wichtigen Grund für die Unterbrechung der Teilnahme anerkennt. Als wichtige Gründe gelten beispielsweise:

  • Eheschließung
  • Geburt eines Kindes
  • Wohnungswechsel
  • Wahrnehmung eines Gerichtstermins.

Das Übergangsgeld wird monatlich nachträglich als Zuschuss gezahlt. 

Sie werden von der Bundesagentur für Arbeit bei Ihrer beruflichen Rehabilitation unterstützt, wenn kein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist.

Wenn Sie das Übergangsgeld im Zusammenhang mit einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung beantragen möchten, gehen Sie so vor: 

  • Vereinbaren Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit einen Beratungstermin.
  • In einem persönlichen Gespräch besprechen Sie mit Ihrer Beraterin/Ihrem Berater die Möglichkeiten für Ihre berufliche Eingliederung. Ihre Beraterin/Ihr Berater prüft gemeinsam mit Ihnen Ihre Voraussetzungen und legt die erforderlichen Maßnahmen sowie Leistungen fest.
  • Wenn Ihnen im Zusammenhang mit einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben Übergangsgeld zusteht, erhalten Sie nach der Beratung die notwendigen Formulare.
  • Füllen Sie die Formulare aus und reichen Sie sie mit den notwendigen Unterlagen bei der Agentur für Arbeit ein.
  • Sie bekommen dann einen Bescheid.

Sie haben im Regelfall Anspruch auf Übergangsgeld, wenn folgende Bedingungen auf Sie zutreffen:

  • Sie haben eine Behinderung und benötigen eine besondere Unterstützung bei der Eingliederung in das Berufsleben. 
  • Sie werden an einer der folgenden Maßnahmen teilnehmen:
    • Berufsausbildung,
    • Berufsvorbereitung einschließlich einer erforderlichen Grundausbildung,
    • individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der „Unterstützten Beschäftigung“,
    • Maßnahme im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter oder
    • berufliche Weiterbildung.
  • Für den Zeitraum der letzten 3 Jahre (Vorbeschäftigungszeit) trifft auf Sie eine der folgenden Voraussetzungen zu: 
    • Sie waren mindestens 12 Monate sozialversichert.
    • Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III und dieses aktuell beantragt. 
    • Ihnen steht Arbeitslosenbeihilfe nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) zu.

Es gibt folgende Ausnahmen:

  • Sind Sie ein Berufsrückkehrer oder eine Berufsrückkehrerin mit Behinderungen, entfällt für Sie die Eingrenzung der Vorbeschäftigungszeit auf 3 Jahre.
  • Die Bedingungen der Vorbeschäftigungszeit können ganz entfallen, wenn Sie innerhalb des letzten Jahres vor Maßnahmebeginn 
    • einen Ausbildungsabschluss an einer berufsbildenden Schule oder einer sonstigen Berufsbildungseinrichtung erworben haben und diese Ausbildung der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht oder
    • ein Prüfungszeugnis erlangt haben, das dem Abschlusszeugnis einer Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gleichgestellt wurde.

Bitte erfragen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit Ihrer Beratungsfachkraft, welche Unterlagen Sie neben dem Fragebogen für Übergangsgeld und Teilnahmekosten benötigen.

Keine

Keine

Bei Abgabe des Fragebogens für Übergangsgeld und Teilnahmekosten

  • vor Beginn der Maßnahme rund 1 Monat nach Beginn der Maßnahme
  • nach Beginn der Maßnahme rund 1 Monat

Formulare: auf Anfrage
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

  • Übergangsgeld für Rehabilitanden der BA
20.07.2020