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An einer Maßnahme teilnehmen, die junge Menschen mit Behinderungen auf eine Ausbildung vorbereitet.

Die rehaspezifische berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme unterstützt junge Menschen mit Behinderungen, die für einen Ausbildungsplatz durchaus geeignet, aber den allgemeinen Anforderungen aufgrund ihrer Behinderungen (noch) nicht gewachsen sind. Ziel ist, Sie auf eine Ausbildung vorzubereiten und Ihnen dabei zu helfen, einen passenden Ausbildungsberuf zu finden. Dies kann auch eine Fachpraktikerausbildung für Menschen mit Behinderungen sein. Wenn sich während der Maßnahme zeigt, dass die Aufnahme einer Berufsausbildung wegen in Ihrer Person liegender Gründe nicht möglich ist, können Sie im weiteren Verlauf auch mit dem Ziel einer Beschäftigungsaufnahme unterstützt werden.


Am Ende der Bildungsmaßnahme sollen Sie Antworten auf diese Fragen gefunden haben: Wo liegen meine Talente? Welche Ausbildung soll es werden? Welchen Beruf kann ich mir vorstellen? 

Zu den Inhalten zählen unter anderem

  • Hilfe bei der Berufsorientierung und Berufswahl,
  • Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Aufnahme einer Ausbildung,
  • die Gelegenheit, nachträglich den Hauptschulabschluss zu erwerben,
  • Praktika in unterschiedlichen Berufsfeldern und Betrieben,
  • Bewerbungstraining,
  • Hilfe bei der Suche nach Ausbildungs- und gegebenenfalls Arbeitsstellen. 

Eine rehaspezifische berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme können Sie bei einer Bildungseinrichtung oder in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation machen, die auf die speziellen Bedürfnisse von jungen Menschen mit Behinderungen ausgerichtet ist. Je nach Zielgruppe und Ausstattung verfügen die Anbieter über eigene Ausbildungswerkstätten, -büros und -betriebe mit behindertengerechter Arbeitsplatzgestaltung und betreuen Sie pädagogisch und zum Teil psychologisch. Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation bieten zusätzlich Wohn- und Freizeitmöglichkeiten an und stehen für arbeitsmedizinische Fragen zur Verfügung.

Sofern die Agentur für Arbeit Ihr zuständiger Rehabilitationsträger ist, übernimmt sie dafür die Kosten.

Sie erhalten finanzielle Unterstützung durch Übergangsgeld oder Ausbildungsgeld und Sie sind sozialversichert.

Ob Sie an einer rehaspezifischen berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnehmen können, hängt unter anderem davon ab, 

  • ob sich die Maßnahme für Sie und Ihren konkreten Fall eignet, um Ihre Chancen, eine Berufsausbildung aufzunehmen zu steigern,
  • was Ihre persönlichen Neigungen sind und wie diese im Berufsleben nützlich sein können,
  • welche Tätigkeiten Sie ausüben möchten und
  • wie sich der Ausbildungs- und Arbeitsmarkt aktuell entwickelt. 

Die rehaspezifische BvB-Maßnahme startet in der Regel zu Beginn des Ausbildungsjahres im September und dauert normalerweise 11 Monate. Sie können aber auch zu einem anderen Zeitpunkt einsteigen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verlängerung bis zu einer Gesamtdauer von 18 Monaten möglich.

Damit Sie rehaspezifische berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen bekommen können, müssen Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit wenden: 

  • Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit dem Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe Ihrer Agentur für Arbeit. 
    • Wenn Sie noch keine persönliche Ansprechpartnerin/keinen persönlichen Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit haben, vereinbaren Sie einen Termin unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 4555500.
    • Wenn Sie bereits vom Jobcenter betreut werden, vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer persönlichen Beratungsfachkraft.
  • Im Beratungsgespräch wird geklärt, ob die rehaspezifische berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme für Sie geeignet ist.
  • Stellt Ihre Beraterin oder Ihr Berater fest, dass eine rehaspezifisch ausgestaltete berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme für Sie in Frage kommt, werden Sie umgehend dafür vorgemerkt. 
  • Ihre Beraterin oder Ihr Berater bespricht mit Ihnen außerdem die Formulare, die Sie ausfüllen müssen oder welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, wenn Sie für die rehaspezifische berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme in Frage kommen. In den Formularen steht auch, wann und wo die Maßnahme beginnt und was Sie dafür benötigen.
  • Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung, sobald ein Teilnahmeplatz vorhanden ist.
  • Die Agentur für Arbeit meldet Sie bei der Bildungseinrichtung oder der Einrichtung der beruflichen Rehabilitation an.
  • Sie sind nicht mehr schulpflichtig und in der Regel jünger als 25 Jahre alt. 
  • Sie haben 
    • einen Schulabschluss und suchen einen Ausbildungsplatz oder 
    • keinen Schulabschluss und möchten einen Hauptschulabschluss nachholen oder 
    • Ihre Ausbildungsstelle verloren und möchten sich beruflich neu orientieren.
  • Sie haben eine oder mehrere Behinderungen und Ihr Rehabilitationsträger ist die Bundesagentur für Arbeit.
  • Ihre Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben sind wegen Art oder Schwere Ihrer Behinderungen dauerhaft wesentlich gemindert.
    • Oder: Ihnen droht eine Behinderung mit den gleichen beruflichen Folgen.
  • Aufgrund der Art und Schwere Ihrer Behinderungen reichen die allgemeinen gesetzlichen Leistungen zur Förderung Ihrer Teilhabe am Arbeitsmarkt nicht aus.
  • Sie sind bereit, sich beruflich bilden oder auf andere Weise beruflich eingliedern zu lassen.
  • Man kann erwarten, dass Sie das Ziel der Maßnahme erreichen und Ihnen Ihre behinderungsbedingten Einschränkungen nicht (erneut) Schwierigkeiten bei der Teilhabe am Arbeitsleben bereiten werden.
  • Zunächst benötigen Sie Ihr letztes Schulzeugnis und gegebenenfalls Praktikumsberichte.
  • Sollten Sie keinen Schulabschluss, aber die Schulpflicht erfüllt haben, benötigen Sie diesen Nachweis.
  • Bitte erfragen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, welche weiteren Unterlagen Sie benötigen.

keine

keine

Wenige Wochen bis mehrere Monate, abhängig davon, wann der nächste Maßnahmebeginn möglich ist

  • Formulare: keine 
  • Onlineverfahren möglich: nein 
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja
  • Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat
  • Klage vor dem Sozialgericht

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

  • Rehaspezifische berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
26.11.2020