Betreuungsrecht
Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Hilfe einer Betreuerin oder eines Betreuers angewiesen sind. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfebedürftigen Erwachsenen eine Vertreterin oder einen Vertreter an die Seite zu stellen, die/der für sie in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.
Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.
Eine Betreuung kann von Amts wegen oder auf Antrag des Betroffenen eingerichtet werden.
Das Amtsgericht prüft, ob die Einrichtung einer Betreuung erforderlich ist, wer als Betreuer bestellt werden kann und in welchen Lebensbereichen eine Betreuung erforderlich ist.
Als Betreuerin oder Betreuer kommen in erster Linie Familienangehörige in Betracht, soweit sie hierzu bereit und für diese Aufgabe geeignet sind.
Angehörige und Betroffene erhalten bei der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen Unterstützung und Beratung. Die örtliche Betreuungsstelle und die Betreuungsvereine unterstützen und beraten ebenfalls zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Personen, die Verantwortung als Betreuerin oder Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen erhalten.
• Allgemeine Auskünfte zum Betreuungsrecht
• Vermittlung betreuungsvermeidender Hilfen
• Koordination der Zusammenarbeit zwischen den Betreuungsgerichten, den Betreuungsvereinen und den freiberuflichen Berufsbetreuern
• Informationen über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
• Beratung von Bevollmächtigten
• Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
• Unterstützung, Beratung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuern
Rechtsgrundlage
Nützliche Links
- Betreuungsverein BUBIS e.V.
- Internetportal des Landes Niedersachsen Seniorinnen und Senioren mit Informationen zu Betreuung und Pflege, Gesundheit, Wohnen, pp.
- Betreuungsverein Schaumburg e.V.
- Das Online-Lexikon zum Betreuungsrecht
- Informationsbroschüre Patientenverfügung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Antrag auf Festsetzung einer Aufwandsentschädigung (bereitgestellt vom Nds. Justizministerium).
- Amtlicher Vordruck für die Anregung einer Betreuung (bereitgestellt vom Nds. Justizministerium).
- Betreuungsverfügung mit Festlegungen für den eigenen Betreuungsfall (bereitgestellt vom Bundesministerium der Justiz).
- Ratgeber Patientenverfügung
Betreuung
- Informationsmaterial zum Betreuungsrecht in verschiedenen Sprachen
- Merkblatt über die steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer
- Arbeitshilfen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer Niedersächsisches Justizministerium
Vorsorge
- Vollmacht - Ratgeber (Unfall, Krankheit)
- Vollmacht - Ratgeber (Unfall, Krankheit) - In leichter Sprache!
- Antrag auf Eintrag einer Vorsorgevollmacht in das Register (bereitgestellt vom Bundesministerium der Justiz).
- Depot- und Kontovollmacht, Vollmacht für Banken und Sparkassen, Ergänzung zur Vorsorgevollmacht (bereitgestellt vom Bundesministerium der Justiz).
- Vordruck einer Vorsorgevollmacht (bereitgestellt vom Nds. Justizministerium)