Sprungziele
Hauptmenü
Seiteninhalt

Blindengeld beantragen

Das Landesblindengeld ist eine gesetzliche Leistung des Landes Niedersachsen an zivilblinde Personen. Es wird unabhängig vom Einkommen, Vermögen und Lebensalter gewährt.
Seit dem 01.01.2021 beträgt das Blindengeld

  • außerhalb von Einrichtungen 410,-- € monatlich.
  • bei Aufenthalt in stationären Einrichtungen 205,-- € monatlich

Vorraussetzungen

  • Feststellung des Merkzeichens BL
  • der gewöhnliche Aufenthalt im Land Niedersachsen oder der Aufenthalt in einer stationären Einrichtung innerhalb der Bundesrepublik, wenn vor Aufnahme der Wohnort im Land Niedersachsen gelegen hat

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Es besteht die Möglichkeit, das Landesblindengeld zugleich mit dem Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft nach dem Sozialgesetzbuch  - Neuntes Buch (SGB IX) zu beantragen.

  • Bei Ihnen muss durch ein Verfahren zur Feststellung der Behinderung (Schwerbehindertenausweis) das Merkzeichen Bl (blind) festgestellt worden sein.
  • Sie müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Niedersachsen haben

oder,

  • falls Sie in einer stationären Einrichtung oder einer besonderen Wohnform innerhalb von Deutschland leben, muss Ihr gewöhnlicher Aufenthalt vor der dortigen Aufnahme in Niedersachsen gewesen sein.
  • Der Grund Ihrer Erblindung darf nicht im Zusammenhang mit Kriegs- und Wehrdienst oder einer Impfung stehen
  • Gegen Sie dürfen keine freiheitsentziehenden Maßnahmen vorliegen.

Die Bearbeitungsdauer hängt insbesondere von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

  • Widerspruch
  • Klage

Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, wird von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular benötigt.

  • Blindengeld