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Bußgeld

Im Bußgeldverfahren hat die Bußgeldstelle die betroffene Fahrerin/den betroffenen Fahrer festzustellen und ihr/ihm die Möglichkeit zu geben, vor Erteilung des Bußgeldbescheides in der Angelegenheit Stellung zu nehmen.

Bei Erlass des Bescheides setzt die Behörde die Geldbuße sowie die Nebenforderungen fest. Die Gebühren belaufen sich hierbei zurzeit auf 5 % der Bußgeldsumme, jedoch mindestens 25,00 Euro, die Kosten für die förmliche Zustellung mit Postzustellungsurkunde auf 3,50 Euro.

Soll die Entscheidung angefochten werden, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 2 Wochen nach Erteilung des Bescheides schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei unserer Dienststelle Einspruch einzulegen.

Informieren Sie sich über die Bepunktung der Straftaten, Ordnungswidrigkeiten, Zuordnung bei Fahranfängern auf Probe, Regelsätze und Fahrverbote:

Kraftfahrt-Bundesamt Punktekatalog