Ehrenamtskarte
Was ist die Ehrenamtskarte?
Die Ehrenamtskarte ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges und intensives bürgerschaftliches Engagement. Unabhängig von ihrem Wohnort erhalten ihre Inhaberinnen und Inhaber in ganz Niedersachsen und in Bremen z.B. vergünstigten Eintritt in viele öffentliche und private Einrichtungen und zu Veranstaltungen unterschiedlicher Art.
Mit der Verleihung der Ehrenamtskarte möchte auch der Landkreis Schaumburg bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern mit mehr als bloßen Worten ein herzliches „Dankeschön“ für die Zeit und Kraft sagen, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.
Welche Merkmale bestimmen das Ehrenamt?
- Es ist freiwillig (in Abgrenzung zur vertraglich festgelegten und abhängigen Erwerbsarbeit)
- Es ist unentgeltlich (im Gegensatz zur bezahlten Arbeit; Auslagenerstattung ist unschädlich; allerdings keine Vergütung von Zeit und Mühe)
- Es erfolgt für Dritte (in Abgrenzung zur Selbsthilfe, die deutlich eigenbezogen ist)
- Es findet in einem organisatorischen Rahmen statt (in Abgrenzung zur individuellen und spontanen Hilfeleistung und informellen Systemen wie Familie und Nachbarschaft)
- Es findet möglichst kontinuierlich statt (in Abgrenzung zu einmaliger und kurzfristiger Hilfe)
Wer kann die Ehrenamtskarte erhalten?
Die Ehrenamtskarte kann erhalten, wer
- sich seit mindestens drei Jahren oder seit Bestehen der Organisation (bzw. seit mindestens einem Jahr für Inhaber/innen der Juleica, die noch nicht 21 Jahre alt sind)
- für mindestens fünf Stunden pro Woche (oder 250 Stunden im Jahr)
- in einer Organisation
- ohne Bezahlung
- im Kreisgebiet Schaumburg ehrenamtlich engagiert oder hier wohnt und sich außerhalb Schaumburgs engagiert und
- die Absicht hat, das Ehrenamt auch zukünftig fortzusetzen.
Was bedeutet ohne Bezahlung?
Für die Verleihung der Ehrenamtskarte werden diejenigen Ehrenamtlichen berücksichtigt, denen nur die tatsächlichen Auslagen erstattet werden oder denen eine Aufwandsentschädigung gewährt wird, die über Auslagen für diese Tätigkeit oder Erstattung von Kosten nicht hinausgeht. Bei einer pauschalen Aufwandsentschädigung gehen wir davon aus, dass die steuerliche Ehrenamtspauschale (derzeit 840 Euro/Jahr) nicht überschritten wird.
Was müssen Sie tun, um die Ehrenamtskarte zu erhalten?
Wenn Sie die Voraussetzungen für die Ehrenamtskarte erfüllen oder Ihre Ehrenamtskarte abgelaufen ist, können Sie den Neu- oder Verlängerungsantrag auf der Seite des FreiwilligenServers Niedersachsen online stellen.
Falls Sie keine Möglichkeit einer Online-Beantragung haben, können Sie das Antragsformular beim Landkreis Schaumburg anfordern.
Der vollständig ausgefüllte Antrag muss bis zum Ende eines Quartals beim Landkreis Schaumburg eingegangen sein, um für die jeweils nächste Verleihung berücksichtigt zu werden.
Welche Vergünstigungen sind mit der Ehrenamtskarte verbunden?
Die Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte können in ganz Niedersachsen und in Bremen eine Reihe von attraktiven Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören kulturelle und sportliche Veranstaltungen, ebenso wie Museen, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen. Die Liste aller aktuellen Vergünstigungen in Niedersachsen finden Sie unter www.freiwilligenserver.de. Dort werden auch regelmäßig Eintrittskarten für sportliche und kulturelle Ereignisse verlost.
Die im Bereich des Landkreises angebotenen Vergünstigungen sind im Flyer zu schaumburger Vergünstigungen zur Ehrenamtskarte dargestellt.
Wie lange ist die Ehrenamtskarte gültig?
Die Ehrenamtskarte hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer von 3 Jahren, die auf der Karte aufgedruckt ist. Sie gilt nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses. Nach Ende der Gültigkeitsdauer kann die Ehrenamtskarte bei fortbestehenden Voraussetzungen durch Antragstellung verlängert werden.
Sollte die ehrenamtliche Tätigkeit während der Gültigkeitsdauer beendet werden, ist die Ehrenamtskarte zurückzugeben.
Wann wird die Ehrenamtskarte verliehen?
Nach Ablauf der Antragsfrist (jeweils zum Ende eines Quartals) erfolgen die Auswertung der bis dahin eingegangenen Anträge und die Beschaffung der individuellen Karten. Zur Verleihung der Ehrenamtskarte werden die Inhaberinnen und Inhaber eingeladen.