Erlaubnis für die Kindertagespflege: Erteilung
Die KiBA des Jugendamtes vermittelt qualifizierte Tagespflegepersonen, unterstützt bei der Finanzierung und führt erforderliche Qualifizierungen künftiger Tagespflegepersonen in Kooperation mit der VHS Schaumburg durch.
Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist.
An wen muss ich mich wenden?
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen rund um das Thema Kindertagespflege:
- Informationen zur Kindertagespflege auf den Internetseiten des Niedersächsischen Kultusministeriums
- Niedersächsisches Kindertagespflegebüro - ein Projekt des Niedersächsischen Kultusministeriums
- Informationen zur Kindertagespflege auf den Internetseiten der Arbeitsgemeinschaft Niedersächsischer Jugendämter
- Aktionsprogramm Kindertagespflege