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Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung

Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis gem. § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Bei Überschreitung der zulässigen Abmessungen durch die mitgeführte Ladung, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 2 oder 5 StVO.

Voraussetzungen

Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:

  • Beförderung einer unteilbaren Ladung,
  • Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
  • geeignete Fahrtstrecke vorhanden.

Verfahrensablauf

Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist per Fax, per E-Mail oder online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich. Für eine einfachere und schnellere Bearbeitung des Antrages empfiehlt sich die Online-Antragstellung über VEMAGS.

Rechtsgrundlage