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Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung beantragen

Arbeitnehmerüberlassung wird auch als Zeit- oder Leiharbeit bezeichnet. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis. Um diese zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen.

Die Erlaubnis wird von der Agentur für Arbeit auf ein Jahr befristet erteilt. Sie kann unbefristet erteilt werden, wenn Sie 3 aufeinanderfolgende Jahre erlaubt tätig waren.

Bei einer Arbeitnehmerüberlassung müssen Sie unter anderem darauf achten, dass

  • der Gleichstellungsgrundsatz und relevante Tarifverträge korrekt angewendet werden,
  • die Höchstüberlassungsdauer eingehalten wird,
  • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bei der Entlohnung richtig und entsprechend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit eingruppiert sind,
  • Die geltenden Mindestlöhne und der Aufwendungsersatz gezahlt und die Regelungen des Teilzeit und Befristungsgesetzes eingehalten werden,
  • Entgelt und Entgeltersatzleistungen sowie Urlaub beziehungsweise Urlaubsabgeltung richtig gewährt werden (auch während Zeiten des Nichteinsatzes),
  • Lohnsteuer und Beiträge zu allen Zweigen der Sozialversicherung korrekt abgeführt werden.

Durch Betriebsprüfungen überwacht die Agentur für Arbeit regelmäßig, ob Sie die Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes einhalten.

Eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung beantragen Sie schriftlich bei der Agentur für Arbeit:

  • Laden Sie das Formular "Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG 2a)" von der Internetseite der Agentur für Arbeit herunter.
  • Füllen Sie das Formular aus.
  • Drucken Sie das Formular aus und fügen Sie die nötigen Unterlagen und Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen Agentur für Arbeit ein. Welche Agentur für Arbeit für Sie zuständig ist, können Sie dem Antragsformular entnehmen. Dort finden Sie auch die Postadressen der zuständigen Dienststellen, an die Sie das Formular schicken müssen.
  • Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag. Wenn es erforderlich ist, werden Sie aufgefordert, weitere oder fehlende Unterlagen einzureichen.
  • Per Post erhalten Sie dann die  Erlaubnis oder eine Ablehnung Ihres Antrags.
  • Sie werden zusätzlich per Post aufgefordert, die anfallende Gebühr zu bezahlen.

Je nach Geschäftssitz Ihrer Firma ist die Agentur für Arbeit in Düsseldorf, Kiel oder Nürnberg für Sie zuständig. Welche Dienststelle für Ihr Bundesland oder Ihren Staat zuständig ist, entnehmen Sie dem Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG 2a). Dort finden Sie auch Telefonnummern und E-Mail-Adressen zu den Dienststellen.
 

Je nach Geschäftssitz Ihrer Firma ist die Agentur für Arbeit in Düsseldorf, Kiel oder Nürnberg für Sie zuständig. Welche Dienststelle für Ihr Bundesland oder Ihren Staat zuständig ist, entnehmen Sie dem Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG 2a).

  • Sie besitzen die nach dem Gewerberecht erforderliche Zuverlässigkeit.
  • Es gibt in Ihrem Fall keine Gründe, die gegen eine Erlaubnis sprechen. Das können zum Beispiel relevante Vorstrafen, Verstöße gegen Vorschriften des Sozialversicherungsrechts oder gegen arbeitsrechtliche Pflichten sein.
  • Die Arbeitnehmerüberlassung erfolgt von einem Betrieb, Betriebsteil oder einem Nebenbetrieb aus, der sich in Deutschland oder in einem anderen Staat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums befindet.
  • Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG 2a)
  • Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges
  • Kopie des Gesellschaftsvertrages
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Angaben Baubetrieb (AÜG 2c)
  • Nachweis über Beantragung eines Führungszeugnisses (Belegart O)
  • Auskunft aus Gewerbezentralregister (GZR 3 / GZR 4)
  • Bescheinigung der Berufsgenossenschaft
  • Bescheinigung der Krankenkasse
  • Auszüge aller Geschäftskonten
  • Muster eines Arbeitsvertrags für Leiharbeitnehmerinnen/Leiharbeitnehmer
  • Muster eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages

Für den Erstantrag gibt es keine Frist. Empfohlen wird, den Erstantrag spätestens 3 Monate vor dem geplanten Tätigkeitsbeginn zu stellen.

Den Antrag auf Verlängerung einer Erlaubnis müssen Sie spätestens 3 Monate vor Ablauf der Erlaubnis stellen.

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

16.06.2022
  • Erlaubnis zum Betrieb einer Zeitarbeitsfirma
  • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Sozialgericht
  • Gebühr: 218,00 - 2060,00 Euro