Fachbetriebseigenschaft bei Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Feststellung
Betriebe, die Arbeiten an Tankanlagen (Behälter sowie sämtliche Sicherheitseinrichtungen incl. Auffangwannen und Rohrleitungen) für wassergefährdende Stoffe durchführen wollen, benötigen nach § 62 AwSV ein Zertifikat als Fachbetrieb. Dieses Zertifikat wird durch eine zugelassene Überwachungsorganisation oder eine Güte- und Überwachungsgemeinschaft nach erfolgreicher Prüfung erteilt. Diese Zertifikate sind zeitlich befristet.
Fachbetriebe haben das gültige Zertifikat auf Verlangen dem Betreiber der Tankanlage (in der Regel dem Kunden) und der Unteren Wasserbehörde vorzulegen.
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den zugelassenen Sachverständigenorganisationen.
Rechtsgrundlage
Wasserhaushaltsgesetz (WHG), § 62
Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), §§ 62 und 63
Die Zertifizierung als Fachbetrieb nach § 62 WHG erfolgt durch die zuständige Stelle.